Produktionsförderung (Experimental- und Kunstfilm, Kurzfilm, Langfilm, Mittellanger Film)

KategorieFilmförderung23junGanztägigProduktionsförderung (Experimental- und Kunstfilm, Kurzfilm, Langfilm, Mittellanger Film)Förderebene: Bundesweit | Summe: max. 40.000 € | Antragsdeadline: 23.06.2026 AnbieterMedienboard Berlin-BrandenburgBereichProduktion,RegieArt der ProduktionExperimentalfilm,Kurz- / MittellangerfilmRegionBerlin/Brandenburg

Infos

💰 Fördersumme: i. d. R. bis 10.000 € (Kurzfilm ≤ 15 min), 25.000 € (mittellang 16–79 min), 40.000 € (Langfilm ≥ 80 min) – max. 80 % der Herstellungskosten, 20 % Eigenanteil; Herstellungskosten i. d. R. ≤ 200.000 €

🗓️ Antragsfrist: 23.06.2026, Veröffentlichung der Entscheidung: 15.10.2026

📞 Beratungsgespräch: ab Januar 2026 bis 09.06.2026

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen (keine Studierenden), die selbst Künstler*innen sind


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Gefördert wird die Herstellung künstlerischer und experimenteller Filme. Die Produktionsförderung des Medienboard erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen; für Kurzfilme ist Zuschussförderung möglich. Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung des Film- und Medienschaffens in Berlin-Brandenburg, inkl. Diversität, faire Arbeitsbedingungen und ökologische Standards. Eine Premiere in Berlin oder Brandenburg wird angestrebt. 


IM DETAIL

  • Förderart: i. d. R. Darlehen (zinslos, bedingt rückzahlbar); Kurzfilm meist Zuschuss. 

  • Beihilfeintensität: Max. 50 %, erhöhte Quoten bis 100 % bei „schwierigen audiovisuellen Werken“ (u. a. Experimental- und Low-Budget-Projekte). 

  • Eigenanteil Produzent*in: i. d. R. 50 % des deutschen Finanzierungsanteils (Ausnahmen für besonders riskante/künstlerische Projekte möglich). 

  • Regionaleffekt: Mind. die Fördermittel in der Region ausgeben; bis zu 20 % der Herstellungskosten können in einem anderen EU-Land ausgegeben werden (Abweichungen auf Antrag möglich). 

  • Auswertung & Rechte: Nachweis einer gewerblichen Auswertung; Rechterückfall an Produzent*in gemäß FFG-Standards; Sperrfristen analog FFG. Archivkopie an die Stiftung Deutsche Kinemathek. 

  • Rückzahlung: aus Verwertungserlösen; i. d. R. 50 % der Produzent*innen-Erlöse; Rückzahlungspflicht bei Kinofilmen meist 10 Jahre nach Start befristet; Erfolgsdarlehen möglich. 

  • Verfahren: Online-Antrag zu den Fristen; Projektbeginn vor Antragstellung unzulässig (Ausnahme „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ möglich, ohne Förderanspruch). Finanzierung spätestens 6 Monate nach Zusage nachzuweisen. 


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Konzept/Exposé, Drehbuch/Treatment

  • Rechtekette (Erwerb/Option der Stoffrechte)

  • Detaillierte Kalkulation (mit Regionaleffekt ausgewiesen) und Finanzierungsplan

  • Stab- & Besetzungsliste

  • Producer’s & Director’s Notes

  • Auswertungskonzept inkl. bestätigter Interessen aus dem Kunstbereich (z. B. Galerien, Museen, Ausstellungen)

  • Unabhängiges Gutachten zum Projekt

  • Registerauszug/Finanzamtsanmeldung (Einzelunternehmen/Freiberuf)

(Format & inhaltliche Anforderungen richten sich nach den Medienboard-Merkblättern und der Förderrichtlinie.) 


KONTAKT

Jessica Heinrich – Leitung Backoffice

📞 +49 331 74387 20 · ✉️ j.heinrich@medienboard.de

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