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Produktionsförderung Fernsehen und serielle Formate
Infos
💰 Fördersumme: Fernsehfilme (Ein- oder Mehrteiler): bis zu 600.000 € Serielle Formate (mind. 4 Episoden): bis zu 1 Mio. € 🗓️ Antragsfristen: 10. November 2025
Infos
💰 Fördersumme:
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Fernsehfilme (Ein- oder Mehrteiler): bis zu 600.000 €
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Serielle Formate (mind. 4 Episoden): bis zu 1 Mio. €
🗓️ Antragsfristen: 10. November 2025 bis 24. November 2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
Entscheidung: 28. Januar 2026
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Produktionsförderung Fernsehfilm und serielle Formate des FFF Bayern unterstützt die Herstellung hochwertiger, kulturell relevanter und marktfähiger TV-Produktionen.
Gefördert werden fiktionale und dokumentarische Fernsehfilme, Mehrteiler und Serien, die eine lineare Auswertung (TV-Ausstrahlung) nachweisen können.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen. Voraussetzung ist die Beteiligung eines Fernsehveranstalters oder Streamingdienstes als Koproduzentin oder Kofinanzierin.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal des FFF Bayern
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Digitale Antragsdaten und unterschriebenes Formular müssen bis 24:00 Uhr am Fristtag hochgeladen werden
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Projekte dürfen nicht vor Antragstellung begonnen werden
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Ein Beratungsgespräch mit der Förderreferentin wird empfohlen
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Entscheidungen trifft der Vergabeausschuss des FFF Bayern
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Produktion von fiktionalen oder dokumentarischen Fernsehfilmen (Ein- oder Mehrteiler)
• Serielle Formate mit mindestens 4 fortlaufenden oder thematisch verbundenen Episoden
• Innovative digitale Erzählformen, die an ein lineares Format angebunden sind
• Projekte mit nachweislichem Sendervertrag oder Deal Memo
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten
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Maximale Förderung:
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Fernsehfilm: 600.000 €
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Serie: 1 Mio. €
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Bayerneffekt: mindestens 150 % des Darlehensbetrags müssen in Bayern ausgegeben werden
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Senderbeteiligung: in der Regel mind. 60 % der Finanzierung
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Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Kosten
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Handlungskosten: bis zu 6 % der Fertigungskosten (max. 500.000 €)
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Gewinn: bis zu 7,5 % der Fertigungs- und Handlungskosten (max. 1 Mio. €)
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Überschreitungsreserve: nicht förderfähig
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Mehrwertsteuer: nicht anrechenbar
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Regiehonorar: max. 4 % des Gesamtbudgets (bis 1,5 Mio. € Budget)
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Herstellungsleitung: max. 2,7 % der Herstellungskosten
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Mehrfachfunktionen: Gagen müssen um 20 % reduziert werden
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Prüfgebühr (LfA): 3 % der Fördersumme (mind. 500 €)
RÜCKZAHLUNG UND ERLÖSBETEILIGUNG
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Förderkorridor: 50 % der prozentualen Förderbeteiligung fließen aus den Produzent*innenerlösen an den FFF zurück
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Rückzahlung: 50 % der Erlöse aus der Verwertung des Films
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Nach Rückzahlung: Möglichkeit eines Erfolgsdarlehens
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Öffentliche Mittel und Preisgelder sind nicht rückführbar
SONDERREGELUNGEN
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Leitlinie TV-Förderung (Rechteaufteilung):
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Senderbeteiligung oder Koproduktionsvertrag erforderlich
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Alternativ: unterschriebenes Eckdatenpapier oder Deal Memo mit Angaben zu Lizenzzeit und -gebiet
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KI-Nutzung: muss dokumentiert und künstlerisch begründet werden
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Premierenpflicht: Erste öffentliche Vorführung soll in Bayern stattfinden, sofern der FFF Hauptförderer ist
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)
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Handelsregisterauszug / Transparenzregisterauszug
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Beteiligungsverhältnisse (bei juristischen Personen)
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Firmenprofil / Filmografie
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Drehbuch (+ ggf. weitere Fassungen)
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Visualisierungshilfen (Moodboards, Referenzen)
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Kalkulation mit ausgewiesenem Bayerneffekt
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Finanzierungsplan + Nachweise (Eigenmittel, Senderbeteiligung, Koproduktionen etc.)
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Drehplan, Stab- & Besetzungsliste (mit Filmografien und Verträgen)
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Autor*innenvertrag / Verfilmungsvertrag
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TV-Koproduktionsvertrag / Lizenzvertrag / Deal Memo
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Marketingkonzept & Rückflussplan
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Erklärung zur Einhaltung ökologischer Standards
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Vorläufiger CO₂-Bericht
KONTAKT
Saskia Wagner
📞 089 544 602 11
🌐 fff-bayern.de/foerderbereiche/produktion-fernsehfilm-und-serie
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