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Produktionsförderung (Fernsehfilme und Serien)

KategorieFilmförderung04sepGanztägigProduktionsförderung (Fernsehfilme und Serien)Film und Medienstiftung NRW | Zielgruppe: Produzent*in | Antragsdeadline: 04.09.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichProduktionArt der ProuduktionSerie,Spielfilm

Infos

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INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Bei der Produktionsförderung für Serien und Fernsehfilme der Film- und Medienstiftung NRW erfolgt die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.

Antragsberechtigt sind Produzent*innen.

Antragsdeadline ist am 04.09.2025

Im Detail

Die Film- und Medienstiftung NRW wünscht ein Beratungsgespräch mit dem/der jeweils zuständigen Ansprechpartner*in. 

Das 1,5 fache der Summe der Förderung sollte in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Die Fördersumme kann bis zu 30% der Kosten betragen. Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung sollten eingehalten werden. 

https://www.filmstiftung.de/wp-content/uploads/2025/06/20241209_OEkologische_Standards_UEbergangsfassung_Januar_2025.pdf 

Einzureichende Dokumente:

  • die einzureichenden Unterlagen werden im Beratungsgespräch besprochen, anschließend wird der Zugang zur Einreichung im Onlineportal freigeschaltet

Kontaktperson

Meike Savarin, Referentin, TV/Serien/Animation, Tel: 0221 260 30 312

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