Produktionsförderung (Fernsehfilme und Serien)

KategorieFilmförderung04sepGanztägigProduktionsförderung (Fernsehfilme und Serien)Förderebene: Regional | Summe: 30 % der Gesamtherstellungskosten | Antragsdeadline: 04.09.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichProduktionArt der ProduktionSerie,SpielfilmRegionNordrhein-Westfalen

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 30 % der Gesamtherstellungskosten, in Ausnahmefällen bis zu 50 % (bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen)

🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland (bevorzugt in Nordrhein-Westfalen)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung für Fernsehfilme und Serien der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Herstellung fiktionaler und dokumentarischer Formate für Fernsehen und Streamingplattformen.

Ziel ist es, hochwertige, relevante und kreative Produktionen mit starkem NRW-Bezug zu ermöglichen und den Produktionsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.

Gefördert werden Projekte, die sich durch inhaltliche, künstlerische und produktionelle Qualität auszeichnen oder die durch internationale Kooperationen neue Impulse setzen.

Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.

Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin ist vor Antragstellung erforderlich.


IM DETAIL

  • Förderung richtet sich an Fernsehfilme, Serien und Streamingprojekte mit kultureller, gesellschaftlicher oder innovativer Relevanz.

  • Förderquote: bis zu 30 % der Gesamtherstellungskosten (in Ausnahmefällen bis zu 50 %).

  • Bei internationalen Koproduktionen ist ein deutscher Koproduzent zwingend erforderlich.

  • Mindestens das 1,5-Fache der Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.

  • Eigenmittelanteil: mindestens 5 % der anerkannten Herstellungskosten.

  • Die Förderung kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, sofern die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden.

  • Projekte sollen die ökologischen Standards der Filmstiftung NRW umsetzen.

📄 Ökologische Standards (gültig ab Januar 2025):

filmstiftung.de – Ökologische Standards PDF


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Herstellung von Fernsehfilmen, Serien und Streamingformaten

• Projekte mit internationaler Ausrichtung oder Koproduktion

• Produktionen mit kulturellem, gesellschaftlichem oder filmkünstlerischem Mehrwert

Dokumentarische Serien und fiktionale Reihen für lineare und non-lineare Auswertung

Innovative Produktions- und Erzählformen (z. B. Crossmedia, Online-Only-Serien)

Nachhaltige Produktionsmaßnahmen (Green Producing, CO₂-Bilanzierung)


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen.

  • Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme müssen in NRW ausgegeben werden.

  • Eigenmittel: mind. 5 % der Gesamtherstellungskosten.

  • Projektbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen.

  • Rückzahlung: erfolgt aus den Verwertungserlösen, max. 10 Jahre nach Erstausstrahlung.

  • Nachhaltigkeit: Umsetzung der ökologischen Standards ist verpflichtend.

  • Bei Serien: klares Konzept und Serienbibel erforderlich.

  • Geförderte Produktionen müssen im Abspann den Hinweis „Gefördert von der Film- und Medienstiftung NRW“ tragen.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Nach dem Beratungsgespräch erfolgt die Freischaltung zur Antragstellung im Onlineportal

  • Erforderliche Unterlagen werden im Beratungsgespräch individuell abgestimmt

    Beispielsweise:

    • Drehbuch / Serienbibel

    • Projektbeschreibung und Kalkulation

    • Finanzierungsplan

    • Zeitplan

    • Nachweis NRW-Bezug

    • Team- und Besetzungsliste


KONTAKT

Meike Savarin

Referentin TV / Serien / Animation – Film- und Medienstiftung NRW

📞 +49 221 260 30 312

📧 info@filmstiftung.de

🌐 filmstiftung.de/foerderung/fernsehfilm_serien/foerderung-film-fernsehen-produktion

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