Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Bei der Produktionsförderung für Serien und Fernsehfilme der Film- und Medienstiftung NRW erfolgt die Förderung als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Antragsdeadline ist am 04.09.2025
Im Detail
Die Film- und Medienstiftung NRW wünscht ein Beratungsgespräch mit dem/der jeweils zuständigen Ansprechpartner*in.
Das 1,5 fache der Summe der Förderung sollte in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Die Fördersumme kann bis zu 30% der Kosten betragen. Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung sollten eingehalten werden.
https://www.filmstiftung.de/wp-content/uploads/2025/06/20241209_OEkologische_Standards_UEbergangsfassung_Januar_2025.pdf
Einzureichende Dokumente:
- die einzureichenden Unterlagen werden im Beratungsgespräch besprochen, anschließend wird der Zugang zur Einreichung im Onlineportal freigeschaltet
Kontaktperson
Meike Savarin, Referentin, TV/Serien/Animation, Tel: 0221 260 30 312