Produktionsförderung (fiktional und dokumentarisch)

KategorieFilmförderung02märGanztägigProduktionsförderung (fiktional und dokumentarisch)Förderebene: Regional | Summe: bis 3.000.000 € | Antragsdeadline: 02.03.2026 AnbieterFFF BayernBereichProduktionArt der ProuduktionDokumentarfilm,Spielfilm

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 30 % der anerkannten Herstellungskosten, max. 3 Mio. € (bedingt rückzahlbares Darlehen)

🗓️ Antragsfristen: 16. Februar 2026 bis 02. März 2026 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)

Entscheidung: 28. April 2026

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung Kinofilm des FFF Bayern unterstützt die Herstellung von fiktionalen, dokumentarischen und innovativen Kinofilmen.

Ziel ist es, künstlerisch anspruchsvolle, kulturell relevante und wirtschaftlich tragfähige Filmprojekte zu fördern, die maßgeblich zur Stärkung des Filmstandorts Bayern beitragen.

Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen, das aus den Verwertungserlösen anteilig zurückgeführt wird.


IM DETAIL

  • Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal des FFF Bayern

  • Digitale Antragsdaten und unterschriebenes Formular müssen bis 24:00 Uhr am Fristende hochgeladen werden

  • Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen werden

  • Eine Beratung mit der zuständigen Förderreferentin wird empfohlen

  • Über die Förderentscheidung entscheidet der Vergabeausschuss des FFF Bayern

  • Im Falle einer Förderung werden Angaben zu Titel, Inhalt, Regie, Drehbuch, Stab und Besetzung für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Herstellung von Kinofilmen (Spiel-, Dokumentar-, Animationsfilme)

Künstlerisch, kulturell oder gesellschaftlich relevante Filmprojekte

• Internationale Koproduktionen mit bayerischer Beteiligung

• Filme mit innovativen digitalen Erzählformen


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderquote: bis zu 30 % der anerkannten Herstellungskosten, max. 3 Mio. €

  • Bayerneffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Bayern ausgegeben werden

  • Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Herstellungskosten

  • Handlungskosten:

    • bis 10 % bei Projekten bis 5 Mio. €

    • zusätzlich 5 % des Betrags über 5 Mio. €

    • max. 650.000 €

  • Produzent*innenhonorar:

    • bis 15.000 € (bei Budgets bis 300.000 €)

    • bis 25.000 € (bei Budgets bis 500.000 €)

    • bis 5 % der Herstellungskosten, max. 250.000 € (bei höheren Budgets)

  • Überschreitungsreserve: bis 8 % der Fertigungskosten

  • Mehrwertsteuer: nicht förderfähig

  • Eigenleistungen: nur zu marktüblichen Preisen ansetzbar (Sachleistungen mit 25 % Abschlag)

  • Regiehonorar: max. 4 % des Gesamtbudgets (bei Personenidentität Produzent*in/Regie)

  • Herstellungsleitung: max. 2,7 % der Herstellungskosten (bei Personenidentität)

  • Mehrfachfunktionen: Gagenreduktion um 20 %


FINANZIERUNG & RÜCKZAHLUNG

  • Finanzierungsnachweis: innerhalb von 9 Monaten nach Förderentscheidung

  • Drehbeginn: spätestens 12 Monate nach Förderzusage

  • Rückführung erfolgt pari passu mit anderen Förderern

  • Rückführung: 50 % der Verwertungserlöse fließen an den FFF zurück

  • Tilgungsfrist: 10 Jahre

  • Nach Rückzahlung: Möglichkeit eines Erfolgsdarlehens

  • Produzentenvorrang:

    • Eigenmittel und rückzahlbare Fremdmittel haben Vorrang

    • Rückstellungen und Eigenleistungen bis 10 % der Herstellungskosten rückführbar


SPERRFRISTEN & SONDERREGELUNGEN

  • Sperrfristenverkürzungen nur mit Genehmigung des FFF Bayern (bei Allein- oder Hauptförderung)

  • Premiere: soll in Bayern stattfinden, wenn der FFF Hauptförderer ist

  • KI-Nutzung: generative KI-Tools müssen offengelegt und die menschliche Kreativleistung nachgewiesen werden


EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)

  • Handelsregister- & ggf. Transparenzregisterauszug

  • Beteiligungsverhältnisse (bei juristischen Personen)

  • Firmenprofil / Filmografie

  • Drehbuch (ggf. weitere Fassungen)

  • Visualisierungshilfen / Moodboards

  • Kalkulation mit ausgewiesenem Bayerneffekt

  • Finanzierungsplan + Nachweise (Eigenmittel, Förderzusagen, Koproduktionen etc.)

  • Drehplan, Stab- & Besetzungsliste (inkl. Wohnort & Filmografie)

  • Autor*innenvertrag / Verfilmungsvertrag

  • Verleih- & Vertriebsverträge, TV-Lizenzen

  • Koproduktionsverträge (falls vorhanden)

  • Marketingkonzept & Rückflussplan

  • Erklärung zu ökologischen Standards + vorläufiger CO₂-Bericht


KONTAKT

Kinofilm ab 3 Mio. € Budget:

Judith Erber

📧 judith.erber@fff-bayern.de 📞 089 544 602 12

Kinofilm bis 3 Mio. € / Kino-Dokumentarfilm:

Christine Haupt

📧 christine.haupt@fff-bayern.de 📞 089 544 602 19

🌐 fff-bayern.de/foerderbereiche/produktion-kinofilm

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