Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Bei der Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW werden innovative serielle fiktive und dokumentarische Formate für die non-lineare Auswertung unterstützt. Die Länge sollte 60min mit mind. 6 Folgen jeweils max. 30min betragen. Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen. Sollte es sich um ein internationales Projekt handeln, ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Antragsdeadline ist am 04.09.2025
Im Detail
Die Film- und Medienstiftung NRW wünscht ein Beratungsgespräch mit dem/der jeweils zuständigen Ansprechpartner*in.
Es werden bei internationalen Koproduktionen 30% der anerkannten deutschen Gesamtherstellungskosten, maximal 300.000 Euro gefördert. Es sollen mind. 150% der Fördersumme in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
Eigenmittel von mind. 5% sind erforderlich.
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung sollten eingehalten werden.
https://www.filmstiftung.de/wp-content/uploads/2025/06/20241209_OEkologische_Standards_UEbergangsfassung_Januar_2025.pdf
Einzureichende Dokumente:
- die einzureichenden Unterlagen werden im Beratungsgespräch besprochen, anschließend wird der Zugang zur Einreichung im Onlineportal freigeschaltet
Kontaktperson
Meike Savarin, Referentin, TV/Serien/Animation, Tel: 0221 260 30 312