INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Förderung von Kurzfilmen.
Antragsberechtigt sind Hersteller*innen.
Entscheidungssitzung ist am 29./30.09.2025
Im Detail
Es werden Projekte mit max. 30min und max 40.000Euro gefördert. Anträge dürfen nur gestellt werden, wenn bereits 2 Kurz- oder programmfüllende Filme realisiert wurden, unabhängig von der Ausbildung. Wobei für die Beurteilung der Qualifikation als Talentfilm Kurzfilme, die ohne öffentliche Förderung , nicht berücksichtigt werden.
Einzureichende Dokumente:
- Anschreiben
- Kurzinhalt (max. 1000 Zeichen)
- Synopsis
- Drehbuch in deutscher Sprache
- Nachweis der Verfilmungsrechte (Drehbuchvertrag/Verfilmungsvertrag/Optionsverträge/ggf. weitere relevante Verträge der Rechtekette)
- Angaben zu Autor*innen inkl. Filmografie
- Angaben zu Regie inkl. LOI und Filmografie
- Angaben zu Kamera/DOP inkl. LOI und Filmografie
- Filmografie der*s antragstellende*n Hersteller*in
- Stabliste
- ggf. Angaben zu Mithersteller*innen inkl. LOI/Deal Memo/Vertrag, Firmenprofil, vorläufige BAFA-Bescheinigung
- Angaben zu Haupt- und Nebendarsteller*innen inkl. LOI und Filmografie u. ggf. wichtigen Auszeichnungen, ggf. Rollenfoto
- Besetzungsliste (ggf. Sprecherliste)
- Angaben zu Drehzeitraum und -ort sowie voraussichtlichem Fertigstellungsdatum
- Drehplan
- Zielgruppenbetrachtung
- ggf. weitere freiwillige Dokumente wie Produzent*innen-, Autor*innen, – Regiekommentare, Moodboards, Teaser, Trailer
- Kostenzusammenstellung
- Branchenübliche Kalkulation
- Finanzierungsplan ( Finanzierungsnachweise, sofern bereits vorhanden)
Kontaktperson
Julian Elsässer, Förderreferent, Tel.: 030 27577-157
Franziska Frenzel, Förderreferentin, Tel.: 030 27577-151
Kinderkurzfilm: Selay Esperling, Förderreferentin, Tel.: 030 27577-420