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Produktionsvorbereitungsförderung (Serien und Fernsehfilme)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, max. 100.000 € 🗓️ Antragsfristen: 04.09.2025 👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, max. 100.000 €
🗓️ Antragsfristen: 04.09.2025
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen und Produktionsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in NRW oder Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Produktionsvorbereitungsförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Produzent*innen bei der konkreten Vorbereitung von Film- und Serienprojekten im Bereich Fernsehen und Streaming.
Gefördert werden Maßnahmen, die die Realisierung eines Projekts ermöglichen, wie z. B. Casting, Drehortsuche, Kalkulation, technische Vorbereitung oder rechtliche Klärungen.
Ziel ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit nordrhein-westfälischer Film- und Medienproduktionen zu stärken und eine erfolgreiche Umsetzung zu sichern.
IM DETAIL
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Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares Darlehen, für Produzent*innen aus NRW ggf. als Zuschuss.
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Der Förderbetrag soll überwiegend in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Wird das Projekt innerhalb von 36 Monaten nach Auszahlung nicht realisiert, gehen die Rechte an der geförderten Maßnahme auf die Filmstiftung über.
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Gegen Rückzahlung des Darlehens kann die Rückübertragung der Rechte beantragt werden.
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Die Förderung ist sechs Monate nach Drehbeginn oder Rechteveräußerung zurückzuzahlen.
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Antragstellende, die keine Produzentinnen sind, verpflichten sich, das Projekt **NRW-Produzentinnen anzubieten**.
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Eine erneute Förderung in Höhe der Rückzahlung ist möglich, um ein neues Projekt vorzubereiten oder zu produzieren.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Konkrete Produktionsvorbereitung von Film- oder Serienprojekten
• Drehortsuche, Castings, Motivaufnahmen
• Erstellung von Kalkulationen, Drehplänen und Finanzierungsmodellen
• Visualisierung und technische Vorbereitung (Storyboard, Previsualization)
• Green Consulting und Nachhaltigkeitsmaßnahmen
• Rechtsberatung, Rechteklärung und Musikrechteverhandlungen
• Moodfilme, Testaufnahmen, Teaser
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten
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Maximale Förderung: 100.000 €
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Regionaleffekt: Förderung soll so weit wie möglich in NRW umgesetzt werden
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Projektbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen
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Finanzierung: kann mit anderen Förderungen kumuliert werden (EU-AGVO-konform)
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Nachhaltigkeitsanforderung: ökologische Standards sollen berücksichtigt werden
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Erfolgsabhängige Rückzahlung: bei Produktionsbeginn oder Verwertung
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
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Projektbeschreibung & inhaltliche Erläuterung
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Kalkulation der Produktionsvorbereitungskosten
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Finanzierungsplan (mit gesicherten Mitteln)
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Zeit- und Maßnahmenplan
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Firmenprofil & Filmografie der Antragstellenden
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ggf. Drehbuch oder Treatment
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Nachweis des NRW-Bezugs (Team, Dienstleister, Drehorte)
KONTAKT
📍 Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
📞 +49 211 930 50 – 0
🌐 filmstiftung.de/foerderung/fernsehfilm_serien/produktionsvorbereitung
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