Infos
Förderbar sind Kosten für die Fortentwicklung eines Stoffes, sowie Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung, Drehvorbereitung und der zukünftigen Auswertung und Vermarktung des Films.
Antragsberechtigt: Produzent*in (keine Student*in)
Antragsdeadline: 14.10.2025
Antragsgespräche bis 30.09.2025
Zu beachten:
Der Regionaleffekt sollte im branchenüblichen Kalkulationsschema genau aufgeschlüsselt und in EURO angegeben werden.
Die Förderung beträgt in der Regel höchstens 50% der Entwicklungskosten. In besonderen Ausnahmefällen kann sie sogar bis zu 80% betragen. Der Produzent sollte außerdem einen eigenen Beitrag zur Finanzierung leisten: einen Eigenanteil von mindestens 20% – kann durch eigene Mittel, Fremdmittel, Rückstellungen oder Beistellungen gedeckt werden. Rückstellungen für Honorare des kreativen Teams, wie für Drehbuch, Dramaturgie oder Regie, werden dabei nicht anerkannt.
Antragsgespräch sind vorab erforderlich.
Einzureichende Dokumente:
• Drehbuch in einer ersten Fassung bzw. bei Dokumentarfilmen ein ausführliches Konzept
• Finanzierungsplan für die Projektentwicklung,
• Kalkulation der voraussichtlichen Entwicklungskosten mit ausgewiesenem Regionaleffekt,
• Drehbuch- oder Verfilmungsvertrag zwischen Autor und Produzent;
• Nachweis über den Erwerb der Verfilmungsrechte,
• Rechteerklärung des Urhebers oder ein Optionsvertrag für die Dauer der Tilgungsverpflichtung des beantragten Fördervertrags,
• substantiierte „producer‘s notes“ zur Weiterentwicklung des Stoffs und geplanter Finanzierung, ggf. Nachweis eines Verwertungsinteresses von Verleih, Vertrieb, TV- Sender,
• Zeitplanung der Entwicklungsarbeit
Kontaktperson:
Jessica Heinrich, Telefon: 49 331 74387 20 , E-mail: j.heinrich@medienboard.de