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Projektentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 70 % der Entwicklungskosten max. 100.000 € für Kino- und Fernsehfilme max. 150.000 € für serielle Formate (mind. 4 fortlaufende Episoden)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 70 % der Entwicklungskosten
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max. 100.000 € für Kino- und Fernsehfilme
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max. 150.000 € für serielle Formate (mind. 4 fortlaufende Episoden)
🗓️ Antragsfrist: 16. Februar 2026 bis 02. März 2026 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
Entscheidung: 28.04.2026
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Projektentwicklungsförderung des FFF Bayern unterstützt Produzent*innen bei der Entwicklung von Kino-, Fernseh- und Serienprojekten – von der Stoffentwicklung bis zur Produktionsreife.
Gefördert werden kreative, kulturell relevante und marktfähige Vorhaben, die zu einer starken bayerischen Produktionslandschaft beitragen.
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
Eine Beratung mit der zuständigen Förderreferentin wird vor Antragstellung empfohlen.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal des FFF Bayern
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Digitale Antragsdaten und signiertes Formular müssen bis 24:00 Uhr am letzten Tag der Frist eingereicht werden
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Das Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein
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Förderentscheidungen werden nach Pressemitteilung öffentlich kommuniziert
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Im Fall einer Förderung wird der Bayerneffekt (regionale Ausgaben) Vertragsbestandteil
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Erwerb von Verfilmungsrechten an bestehenden Werken
• Autor*innen- und Dramaturgiehonorare für Drehbuch und Bearbeitung
• Entwicklung digitaler Erzählformen, Storywelten oder multimedialer Konzepte
• Recherche, Locationscouting, Casting, Kalkulationserstellung, Probeaufnahmen
• Marketing und Präsentationsmaterialien (Broschüren, Trailer, Infofolder)
• Reisekosten (z. B. Finanzierung, Messen, Locationsuche)
• Allgemeine projektbezogene Kosten (Büroräume, Kommunikation, Rechtsberatung)
• Handlungskosten bis zu 7,5 % der Entwicklungskosten
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: bis zu 70 % der anerkannten Entwicklungskosten
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Eigenanteil: angemessener Anteil, mind. 30 % empfohlen
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Eigenleistungen: bis max. 15 % der Gesamtkosten anerkennungsfähig
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Rückstellungen (eigene + Dritte): zusammen max. 25 % des Gesamtbudgets
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Bayerneffekt: Förderung soll überwiegend in Bayern ausgegeben werden
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Bei Fernsehprojekten: kein Produzent*innenhonorar oder Gewinn
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Fördervertrag muss binnen 6 Monaten nach Förderentscheidung abgeschlossen werden
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Schlussbericht binnen 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung einzureichen
RÜCKZAHLUNG
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Das Förderdarlehen ist spätestens bei Drehbeginn vollständig zurückzuzahlen
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Rückzahlung auch bei Rechteverwertung oder Optionsverträgen (innerhalb von 5 Jahren)
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Wird das Projekt später vom FFF produziert, wird die Förderung angerechnet
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Rückzahlung erfolgt pari passu nach Finanzierungsanteil
BESONDERHEITEN
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KI-Tools: Einsatz generativer KI muss transparent gemacht werden; die kreative Leistung muss von Filmschaffenden stammen
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Bayerneffekt: wird vertraglich festgelegt und ist verbindlich nachzuweisen
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)
Für fiktionale Filme: Drehbuch inkl. Hauptfigurenübersicht
Für dokumentarische Filme: verfilmbare Drehvorlage mit Konzept und Dramaturgie
Für serielle Formate: Serienkonzept, Drehbuch der 1. Episode, Outlines der weiteren Folgen
Zusätzlich:
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Kurzinhalt (1 Seite)
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Filmografie der Antragstellenden
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Realisierungskonzept (aktueller Stand, Zeitplan, Maßnahmen)
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Konzept für digitale Erzählformen (falls zutreffend)
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Nachweis über Verfilmungsrechte
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Kalkulation mit Bayerneffekt
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Finanzierungsplan
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Nachweis über Eigenanteil
KONTAKT
Projektentwicklung Kino:
Dr. Silvia Tiedtke
📧 silvia.tiedtke@fff-bayern.de 📞 089 544 602 18
Projektentwicklung TV & Serien:
Saskia Wagner
📧 saskia.wagner@fff-bayern.de 📞 089 544 602 11
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