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Projektentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 75.000 €, max. 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten (Zuschuss) 🗓️ Antragsfrist: 20. November 2025 👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Unternehmenssitz
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 75.000 €, max. 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten (Zuschuss)
🗓️ Antragsfrist: 20. November 2025
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Projektentwicklungsförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt vorbereitende Maßnahmen zur Entwicklung von Kino- und Filmprojekten – von der Drehbucharbeit bis zur Produktionsreife.
Gefördert werden Projekte, die kulturell, künstlerisch oder wirtschaftlich bedeutsam sind und zur Stärkung der Filmkultur in NRW beitragen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht rückzahlbar ist.
IM DETAIL
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Förderquote: bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten.
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Maximale Fördersumme: 75.000 € pro Einzelprojekt.
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Förderfähig sind alle Entwicklungsphasen bis zur Produktionsreife (Drehbuch, Finanzierung, Casting etc.).
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Der Förderbetrag soll so weit wie möglich in NRW verwendet werden.
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Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin ist verpflichtend vor Antragstellung.
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Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
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Projektbeginn darf nicht vor Antragstellung erfolgen.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Stoff- und Drehbuchentwicklung
• Erstellung von Treatments und Exposés
• Erstellung von Kalkulationen und Finanzierungsplänen
• Visuelle Vorbereitung (Moodboards, Teaser, Previsualization)
• Recherche, Casting und Location-Scouting
• Dramaturgische Beratung, Script Consulting
• Maßnahmen zur Vorbereitung von Koproduktionen oder Finanzierungsgesprächen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Antragsteller*innen müssen ihren Unternehmenssitz in NRW haben.
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Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss.
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Projektbeginn: erst nach Bewilligung bzw. nach Antragstellung.
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Regionaleffekt: Fördermittel sollen vorzugsweise in NRW ausgegeben werden.
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Einhaltung der ökologischen Standards der Film- und Medienstiftung NRW wird empfohlen.
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Nach erfolgreicher Entwicklung kann das Projekt in die Produktionsvorbereitungs- oder Produktionsförderung überführt werden.
📄 Ökologische Standards (gültig ab Januar 2025):
filmstiftung.de – Ökologische Standards PDF
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Nach Beratungsgespräch erfolgt die Freischaltung zur Antragstellung im Onlineportal
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Erforderliche Unterlagen (werden im Gespräch festgelegt), i. d. R.:
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Drehbuchfassung oder Treatment
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Kalkulation der Entwicklungskosten
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Projektbeschreibung und Zeitplan
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Nachweis über NRW-Bezug
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Team- und Unternehmensangaben
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KONTAKT
Susanna Felgener
Referentin Drehbuch / Projektentwicklung / Vorbereitung
📞 +49 221 260 30 (TBA)
Cher Zimmerer
Referentin Development
📞 +49 221 260 30 330
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