💰 Fördersumme: bis zu 100.000 €
🗓️ Antragsfrist: 20.10.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen (es muss eine Zusage eines*einer Regisseur*in geben)
Förderbare Maßnahmen
Einzureichende Unterlagen
– Angaben zum Unternehmen/Unternehmensprofil und Angaben zu
Unternehmensinhabern/Gesellschaftern
– Handelsregisterauszug und Liste der Gesellschafter; sofern keine Eintragung im
Handelsregister: Gewerbeanmeldung und Gesellschaftervertrag und bei
Personengesellschaften: Gesellschaftervertrag
– Aktueller Jahresabschluss (auf Papier, per Post, in einfacher Ausfertigung)
Inhaltsangabe (eine DIN A4-Seite)
Drehbuch bzw. Projektbeschreibung (inklusive Verzeichnis der handelnden Personen)
-
ggf. Sichtungslinks / Referenzen / Teaser
Director‘s Note
Producer’s Note mit Angaben zur Verwertungsstrategie
Stabliste (bei Stabpersonal aus Mitteldeutschland mit Angabe der Anschrift)
Angaben zu den Head Positionen (inklusive Angabe zum Hauptwohnsitz)
Projektentwicklungsplan (inkl. Zeithorizont bis zur Produktion) mit vorgesehenem
Fertigstellungstermin
Detaillierte Kalkulation in branchenüblicher Form mit Darstellung der Regionaleffekte für
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aller anderen beantragten Länder-
fördermittel
Detaillierter Finanzierungplan
Bestätigung und Darstellung der Rechtekette
Erklärung neues Vorhaben
ggf. vorz. Maßnahmenbeginn
Kontakt
Dr Markus Görsch
Leiter Förderbereich Produktion, Internationale Koproduktionen, Landesbeauftragter Sachsen
📧 markus.goersch@mdm-online.de
49 341 269 87 12