Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen unterstützt innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit. Im Bereich Film/Video werden Filme, Installationen, auditive Erzählformen wie Hörspiele und andere medienkünstlerische Formate (zB VR) von der Konzeption bis Fertigstellung gefördert.
Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen.
Antragsfrist ist 01.07.-01.10.2025
Im Detail
Kommerzielle oder vorwiegend journalistische Projekte werden nicht unterstützt. Auch nicht gefördert werden Projekte mit vorwiegend soziokulturellem Charakter.
Es sollen die Entwicklung von Konzepten und Drehbüchern sowie Animationsfilme oder Dokumentarfilme und Kurzfilme unterstützt werden. Hörspiele, Audiowalks und Filmfestivals und -reihen werden auch gefördert. Es geht um die Förderung aller Produktionsphasen professionellen Medienkunst-Schaffens.
Einzureichende Dokumente:
- Angaben zum Projekt, zB Ziele, Zeitplan, Kooperationspartner
- Darstellung der Projektidee und des künstlerischen Vorhabens
- Projektbeschreibung mit Zielen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu bisherigen Förderungen, oder solchen die geplant sind von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgeldern
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht
Anträge sind in digitaler Form über das Online Portal einzureichen
https://foerderantrag.kulturstiftung-thueringen.de/de/
Kontaktperson
Yvonne Lichtenberg, Sachbearbeiterin, Tel: 0049 (0)3621 42969-12
Berit Wecker, Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement, Tel: 0049 (0)3621 42969-13, berit.wecker@kulturstiftung-thueringen.de