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Projektförderung
Infos
💰 Fördersumme: variiert 🗓️ Antragsfristen: 15.08.26 👥 Antragsberechtigt: jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG Gefördert werden Projekte im Bereich Kunst und Kultur in
Infos
💰 Fördersumme: variiert
🗓️ Antragsfristen: 15.08.26
👥 Antragsberechtigt: jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Gefördert werden Projekte im Bereich Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz, darunter auch Filme.
IM DETAIL
Das Ziel der Förderung durch die Kulturstiftung ist es, die Rahmenbedingungen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses, die Bewahrung des kulturellen Erbes sowie die Förderung grenzüberschreitender kultureller Zusammenarbeit.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Dokumentarfilme
• Kurzfilme
• Audiovisuelle Dokumentationen mit besonderem Rheinland-Pfalz-Bezug
• Festivals mit innovativen Ansätzen
• Honorare
• Fahrten
• Versicherungen
FÖRDERBEDINGUNGEN
Die Fördergegenstände umfassen:
• Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirkung und Bedeutung
Rückzahlung:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, daher sind keine Rückzahlungsverpflichtungen vorgesehen.
Darlehen:
Die Gewährung eines Darlehens ist nur in seltenen und gründlich zu begründenden Ausnahmefällen möglich.
Zahlung:
Die Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag, wobei maximal 50 Prozent (Regelfördersatz) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst werden.
Eigenanteil:
Der Antragsteller muss das geförderte Vorhaben grundsätzlich mit mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln (Eigenmitteln) finanzieren.
Eigenmittel umfassen Geldleistungen, die der Zuwendungsempfänger aus eigenem Vermögen bereitstellt, jedoch nicht den Wert von Sachleistungen.
Gesamtfinanzierung:
Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Zuwendungen Dritter, Spenden und Teilnehmerbeiträge zählen nicht als Eigenmittel.
Weitere Punkte:
• Die Vorhaben müssen in der Regel in Rheinland-Pfalz realisiert werden, und die Durchführung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
• Freiwillige, unentgeltliche Leistungen sind nicht Bestandteil des Finanzierungsplans, müssen jedoch separat ausgewiesen werden.
• Besondere Voraussetzungen gelten für Neuinszenierungen, Choreografien, Kompositionsaufträge und Publikationen herausragender Qualität.
• Bauliche Maßnahmen können nicht gefördert werden.
• Bei der Auswahl der Finanzierungsart sind Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten.
• Doppelförderungen aus staatlichen Haushaltsmitteln sind grundsätzlich zu vermeiden.
• Anträge können sich bei der Kulturstiftung auf Fördermittel ab 5.000 Euro beziehen.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
• Zusammenfassung des Projektes mit minimal 600 Zeichen und maximal 800 Zeichen (ohne Leerzeichen),
• Kosten- und Finanzierungsplan, der Grundlage der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist,
• Zeitplan,
• Exposé mit einer Projektbeschreibung sowie einer Erläuterung zum Rheinland-Pfalz-Bezug,
• bei Buchprojekten drei Vergleichsangebote (pdf-Datei) sowie die finale Textdatei und
• bei Filmprojekten ergänzende Filmographien (pdf-Datei).
Das Antragsportal ist auf der Webseite: www.kulturstiftung-rlp.de
KONTAKT
📍 Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Fischtorplatz 11
55116 Mainz
📧 info@kulturstiftung-rlp.de
📞 06131 28838 – 0
🌐 https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung
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