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STEP
Infos
💰 Fördersumme: Branchenqualifizierung: bis zu 11.400 € , Weiterbildungen: 1.500 € , Autor*innenstipendiat*in: 1.500 Euro/ Monat 🗓️ Antragsfristen: 26.08.2026 👥 Antragsberechtigt: Studierende, Autor*innen mit Sitz in Hessen, Quereinsteiger*innen, Film-Alumni, Filmschaffende
Infos
💰 Fördersumme: Branchenqualifizierung: bis zu 11.400 € , Weiterbildungen: 1.500 € , Autor*innenstipendiat*in: 1.500 Euro/ Monat
🗓️ Antragsfristen: 26.08.2026
👥 Antragsberechtigt: Studierende, Autor*innen mit Sitz in Hessen, Quereinsteiger*innen, Film-Alumni, Filmschaffende mit
erstem Wohnsitz in Hessen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
STEP unterstützt Studierende, Film- und Medien-Alumni sowie Quereinsteiger*innen bei ihrem Einstieg in die Filmbranche.
DETAILS
Durch die Übernahme der Kosten für Weiterbildungen unterstützt STEP sowohl etablierte Filmschaffende als auch Quereinsteiger*innen, die ihre Kenntnisse und Qualifikationen gezielt erweitern möchten. Über die Branchenqualifizierung haben Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu beantragen, um Nachwuchstalente in ihre Projekte einzubinden. Darüber hinaus fördert das Autor*innenstipendium im Rahmen des Programms Nachwuchs-Filmautor*innen sowie Autor*innen, die sich neu orientieren möchten.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Autor*innenstipendien:
Durch die Autor*innenstipendien werden hessische Nachwuchs-Filmautor*innen sowie Autor*innen bei einer Neuorientierung über einen Zeitraum von zehn Monaten unterstützt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen dabei Gruppen, die in der Filmbranche unterrepräsentiert sind (wie Frauen, LGBTQIA, Bewerber*innen mit Migrationshintergrund, Bewerber*innen mit Beeinträchtigungen und People of Color). Jedes Stipendium wird von einem Mentoring-Programm begleitet.
Branchenqualifizierung:
Dauer: von bis zu sechs Monaten
Mit der Branchenqualifizierung soll eine Ausbildung am Film- und Medienstandort Hessen gesichert werden, um dem Nachwuchs zukünftig eine Anstellung als bezahltes Crewmitglied in der Filmbranche zu ermöglichen und somit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Teilnehmende der Branchenqualifizierung sind Studierende im Hauptstudium oder Masterprogramm, Film- und Medien-Alumni sowie Quer-/Einsteiger*innen mit oder ohne Praxiserfahrung am Set. Antragsteller sind Unternehmen und Institutionen der Filmbranche. Filmschaffende, Quereinsteiger*innen sowie Teilnehmende der Branchenqualifizierung können über das STEP-Programm finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen beantragen.
Die Mittel im STEP Programm werden als Zuschuss vergeben.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Weiterbildungen
• Autor*innenstipendium
• Branchenqualifizierung
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Weiterbildungen:
In digitaler Form einzureichen sind:
• Antragsformular (unter https://zuv-hessenfilm.antragsverwaltung.de/login.php)
• Lebenslauf Antragsteller*in
• Motivationsschreiben und Erläuterung zur Standortstärkung Antragsteller*in
• Unterlagen zur Weiterbildung
Branchenqualifizierung:
In digitaler Form einzureichen sind:
• Antragsformular (unter https://zuv-hessenfilm.antragsverwaltung.de/login.php)
• Profil und Rahmen der Branchenqualifizierungsstelle im Unternehmen
• Motivationsschreiben und Lebenslauf Programmteilnehmer*in
• Kalkulation
Autor*innenstipendium:
In digitaler Form einzureichen sind:
• Antragsformular (unter https://zuv-hessenfilm.antragsverwaltung.de/login.php)
• Lebenslauf Bewerber*in
• Autor*innenprofil Bewerber*in
• Motivationsschreiben Bewerber*in
• Vorstellung der Stoffideen
• LOI und Filmografie Mentor*in
• Empfehlungsschreiben (optional)
• Arbeitsproben (optional)
KONTAKT
📍 Hessen Film & Medien GmbH
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
📧 hertel@hessenfilm.de
📞 069 15 32 404 82
📞 069 15 32 404 79
🌐 https://www.hessenfilm.de/step
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