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Stoffentwicklung (Spiel- und Dokumentarfilm)
Infos
💰 Fördersumme: Fiktionale Kinofilme & Serien: bis zu 30.000 € (Festbetragsfinanzierung) bis zu 10.000 € Erhöhung in Sonderfällen (Recherche, Übersetzung, Lektorat, Beratung) Dokumentarische Kinofilme:
Infos
💰 Fördersumme:
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Fiktionale Kinofilme & Serien: bis zu 30.000 € (Festbetragsfinanzierung)
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bis zu 10.000 € Erhöhung in Sonderfällen (Recherche, Übersetzung, Lektorat, Beratung)
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Dokumentarische Kinofilme: bis zu 20.000 €
🗓️ Antragsfristen: 10. November 2025 bis 24. November 2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
🗓️ Entscheidung: 28. Januar 2026👥 Antragsberechtigt: Autorinnen und Produzentinnen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Stoffentwicklungsförderung des FFF Bayern unterstützt Autorinnen und Produzentinnen bei der Entwicklung filmischer Stoffe für fiktionale Kinofilme, international vermarktbare Serien und dokumentarische Kinofilme.
Ziel ist die Förderung von originären, künstlerisch hochwertigen Stoffen, die sowohl kreatives Potenzial als auch wirtschaftliche Umsetzbarkeit besitzen.
Die Förderung wird als Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Entwicklungsphase gewährt.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin empfohlen.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das Onlineportal des FFF Bayern
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Digitale Antragsunterlagen und das unterzeichnete Formular müssen bis 24:00 Uhr am letzten Tag der Frist hochgeladen werden
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein fertiges Drehbuch vorliegen
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Schüler*innen und Studierende sind nicht antragsberechtigt
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Die Förderung richtet sich nach den Bayerischen Filmförderrichtlinien
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Entwicklung von fiktionalen Kinostoffen
• Entwicklung international vermarktbarer Serien (mind. 4 zusammenhängende Episoden)
• Entwicklung dokumentarischer Kinofilme
• Recherche, dramaturgische Beratung, Übersetzungen, Lektorate
• Maßnahmen zur inhaltlichen und formalen Weiterentwicklung des Stoffs
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderquote: Festbetrag bis zu 30.000 € (Fiktion) bzw. 20.000 € (Dokumentarfilm)
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Erhöhungsmöglichkeiten:
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+5.000 € für erfahrene Autor*innen (mind. 2 verfilmte Projekte)
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+5.000 € bei hohem Rechercheaufwand
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+5.000 € bei Übersetzung des Drehbuchs
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+5.000 € für diskriminierungssensibles Lektorat
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+5.000 € für dramaturgische Beratung
→ Maximal 10.000 € Zusatzförderung möglich
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Bayerneffekt: Förderung soll überwiegend in Bayern ausgegeben werden
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Vertragsabschluss: innerhalb von 6 Monaten nach Förderempfehlung
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Abgabe des fertigen Drehbuchs: binnen 9 Monaten nach erster Auszahlung
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KI-Nutzung: Einsatz generativer KI-Tools muss transparent dokumentiert werden
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Bei späterer Produktionsförderung wird die Stoffentwicklungsförderung auf die erste Rate angerechnet
RÜCKZAHLUNG
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Keine Rückzahlungspflicht, da Zuschuss
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Bei Produktionsförderung: Anrechnung auf erste Rate
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (im Onlineportal als PDF/JPEG/PNG)
Für fiktionale Kinofilme:
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Treatment (15–20 Seiten)
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Dialogszene (ca. 5 Seiten)
Für Serien:
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Serienkonzept
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Treatment der 1. Episode (ca. 10 Seiten)
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Dialogszene (ca. 5 Seiten)
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Outlines der weiteren Episoden
Für dokumentarische Kinofilme:
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Exposé (5–10 Seiten)
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Umsetzungskonzept (visuelles & dramaturgisches Konzept, 5 Seiten)
Für alle Anträge:
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Kurzinhaltsangabe (1 Seite)
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Filmografie aller Beteiligten
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Nachweis der Stoffrechte (sofern erforderlich)
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ggf. Kostenaufstellungen (Recherche, Übersetzung, Lektorat)
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Erklärung zur Nutzung von KI
Zusätzlich bei Autor*innen:
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Absichtserklärung einer bayerischen Produzentin / eines bayerischen Produzenten
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Filmografie des beteiligten Produzenten
Zusätzlich bei Produzent*innen:
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Nachweis der Verfilmungsrechte (Autorenvertrag, Deal Memo)
KONTAKT
Dr. Silvia Tiedtke
📧 silvia.tiedtke@fff-bayern.de
📞 089 544 602 18
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