💰 Fördersumme: bis zu 5.000 €
🗓️ Förderrunde: 07.05.2026
🗓️ Antragsfristen: laufend möglich
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Im Rahmen der Talentförderung unterstützt die Filmförderung MV die berufliche Qualifizierung von Filmschaffenden und Akteurinnen und Akteuren der Kreativwirtschaft. Gefördert wird die Teilnahme an branchenspezifischen Weiterbildungsangeboten, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Trainingsprogrammen.
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die die Voraussetzungen für die Anerkennung personengebundener Leistungen als Regionaleffekt erfüllen. In diesem Förderbereich kann ganz oder teilweise auf die Erbringung eines Regionaleffekts verzichtet werden.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Förderanträge sind inklusive aller erforderlichen Unterlagen postalisch bei der MV Filmförderung GmbH einzureichen:
MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
Förderanträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
KONTAKT
📍 MV Filmförderung GmbH
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin