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Talentfilm
Infos
💰 Fördersumme: Abschlussfilm (Studierende): bis zu 165.000 € Erstlingsfilm (Absolvent*innen): bedingt rückzahlbares Darlehen Sonstige Talentfilme: bis zu 50.000 € (Zuschuss) 🗓️ Antragsfristen: 01. Juni
Infos
💰 Fördersumme:
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Abschlussfilm (Studierende): bis zu 165.000 €
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Erstlingsfilm (Absolvent*innen): bedingt rückzahlbares Darlehen
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Sonstige Talentfilme: bis zu 50.000 € (Zuschuss)
🗓️ Antragsfristen: 01. Juni 2026 bis 15. Juni 2026 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
🗓️ Entscheidung: 29.07.2026👥 Antragsberechtigt:
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Studierende und Absolvent*innen bayerischer Filmhochschulen (Regie, Produktion, Animation)
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Nachwuchs-Filmemacher*innen mit professioneller Branchenerfahrung (für Sonstige Talentfilme)
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Talentförderung des FFF Bayern unterstützt junge Filmemacher*innen beim Einstieg in die professionelle Filmproduktion. Gefördert werden Abschlussfilme, Erstlingsfilme und Sonstige Talentfilme, die das kreative Potenzial neuer Talente in Bayern sichtbar machen.
Die Förderung erfolgt – je nach Kategorie – als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares Darlehen.
Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin ist verpflichtend und muss spätestens 14 Tage vor Ende der Einreichfrist stattfinden.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das FFF-Onlineportal
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Einreichung während der auf der Website veröffentlichten Fristen (jeweils zwei Wochen, endet montags um 24:00 Uhr)
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Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein
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Pressearbeit des FFF Bayern informiert bei Förderempfehlung öffentlich über Titel, Regie, Drehbuch und Team
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Gesamtetat Talentförderung 2025: ca. 2 Mio. € (davon 1,47 Mio. € für Abschluss- & Erstlingsfilme, 330.000 € für Sonstige Talentfilme)
FÖRDERBEREICHE
1. Abschlussfilm
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Antragsberechtigt: Studierende bayerischer Filmhochschulen (Vollstudiengang Regie, Produktion oder Animation)
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Kurzfilm: bis 65.000 € (Master/Diplom) / 32.500 € (Bachelor)
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Langfilm: bis 165.000 € (Master/Diplom)
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Antrag möglich auch über die Hochschule (in Ausnahmefällen)
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Hochschulbestätigung erforderlich
2. Erstlingsfilm
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Antragsberechtigt: Absolvent*innen bayerischer Filmhochschulen (Abschluss max. 5 Jahre zurückliegend)
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Förderung als bedingt rückzahlbares Darlehen
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Fristverlängerung von 12 Monaten möglich (Corona-bedingte Betreuungszeiten)
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Abschlusszeugnis muss dem Antrag beigefügt werden
3. Sonstige Talentfilme
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Antragsberechtigt: Filmschaffende mit beruflicher Ausbildung oder einschlägiger Filmerfahrung
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Fördersumme: max. 50.000 € (Zuschuss)
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Gefördert werden vor allem Kurzfilme (bis 30 Minuten)
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Keine Förderung für Studierende, Schülerinnen oder Filmhochschulabsolventinnen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Bayerneffekt: mind. 100 % der Förderung müssen in Bayern ausgegeben werden
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Drehtage: wie im Antrag angegeben, verbindlich einzuhalten
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Eigenanteil: mind. 5 % der anerkannten Kosten
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Handlungskosten: bis 10 % (Kinofilme), bei Kurzfilmen bis 15 % bzw. max. 10.000 €
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Produzent*innenhonorar:
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bis 15.000 € bei Budgets bis 300.000 €
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bis 25.000 € bei Budgets bis 500.000 €
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max. 5 % der Kosten bzw. 250.000 € bei höheren Budgets
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Überschreitungsreserve: bis zu 8 % der Fertigungskosten
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Prüfgebühr: 3 % der Fördersumme (in Kalkulation zu berücksichtigen)
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Mehrwertsteuer: nicht förderfähig
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Gagenregelung: bei studentischen Projekten i. d. R. keine Gagen für Studierende (Ausnahmen bei kofinanzierten Langfilmen)
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KI-Einsatz: Nutzung generativer KI muss offen gelegt und kreativ menschlich verantwortet sein
RÜCKZAHLUNG
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Bei Zuschüssen (Abschluss- & Sonstige Talentfilme) keine Rückzahlungspflicht
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Bei Erstlingsfilmen Rückzahlung aus Verwertungserlösen gemäß Finanzierungsanteil
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Öffentliche Mittel und Preisgelder sind nicht rückführbar
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)
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Handelsregisterauszug & Beteiligungsverhältnisse (bei juristischen Personen)
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Firmenprofil / Filmografie
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Drehbuch + ggf. weitere Fassungen
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Visualisierungen / Moodboards
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Kalkulation (mit Bayerneffekt)
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Finanzierungsplan + Nachweise über Eigenmittel, Rückstellungen, Lizenzen, Garantien
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Drehplan
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Stab- & Besetzungsliste (mit Filmografien und Wohnorten)
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Verträge / Zusagen (Autorinnen, Darstellerinnen, Verleiher, Koproduzent*innen etc.)
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Nachweis Verfilmungsrechte
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Auswertungskonzept
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Erklärung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
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Vorläufiger CO₂-Bericht
KONTAKT
Christine Haupt
📧 christine.haupt@fff-bayern.de
📞 089 544 602 19
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