💰 Fördersumme: bis zu 100.000 € (Zuschuss, abhängig von Projektart und Umfang)
🗓️ Antragsfrist: 27. November 2025
👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen, Regisseurinnen und Verleiher*innen mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Vereinfachte Förderung der Film- und Medienstiftung NRW richtet sich an Low-Budget-Projekte aus den Bereichen Kurzfilm, Dokumentarfilm, Spielfilm, Animationsfilm und Experimentalfilm.
Im Fokus stehen filmische Arbeiten, die künstlerisch, kulturell oder experimentell bedeutsam sind, jedoch nicht primär kommerziell ausgewertet werden sollen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
IM DETAIL
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Förderfähig sind nicht-kommerzielle oder schwer verwertbare Filmprojekte mit künstlerischem Anspruch.
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Gefördert werden Projekte mit Gesamtausgaben bis 1,5 Mio. €.
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Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss, keine Darlehensvergabe.
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Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtkosten muss aus eigenen Mitteln stammen.
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Förderquote: max. 80 % der Gesamtkosten.
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Die Zuschussmittel sollen so weit wie möglich in NRW verwendet werden.
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In Ausnahmefällen können auch Projekte außerhalb NRWs gefördert werden, sofern ein NRW-Koproduzent beteiligt ist.
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Bei Kurzfilmen und Postproduktionen dürfen nur Regisseur*innen aus NRW Anträge stellen.
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Internationale Koproduktionen sind möglich, wenn ein nordrhein-westfälischer Partner eingebunden ist.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Herstellung von Kurz-, Dokumentar-, Experimental-, Animations- oder Spielfilmen
• Postproduktion und Fertigstellung von Filmen
• Verleih- und Vertriebsmaßnahmen (z. B. Festivalpräsentationen, Marketing)
• Künstlerische Filmprojekte mit kultureller oder gesellschaftlicher Relevanz
• Projekte, die zur Diversität und Innovation der Filmkultur in NRW beitragen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Gesamtausgaben dürfen 1,5 Mio. € nicht überschreiten.
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Zuschuss darf max. 80 % der kalkulierten Gesamtkosten betragen.
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Antragstellende müssen ihren Wohn- oder Unternehmenssitz in NRW haben.
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Mindestens 5 % Eigenmittel sind erforderlich.
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Förderung von Projekten außerhalb NRWs nur in begründeten Ausnahmefällen.
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Projektbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen.
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Ein Beratungsgespräch vor Antragstellung ist verpflichtend.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
KONTAKT
Sabrina Schneider – Referentin, Low Budget / Nachwuchs
📞 +49 221 260 30 315
Britta Lengowski – Referentin, Vertrieb / Verleih / Kino
📞 +49 221 260 30 317
Roman Roitman – Referent, Low Budget Dokumentarfilm
📧 info@filmstiftung.de
🌐 filmstiftung.de/foerderung/kinofilm/vereinfachte-foerderung-2