Vereinfachte Förderung (Kurz-, Dokumentar- Experimental-, Animations- und Spielfilm)

KategorieFilmförderung27novGanztägigVereinfachte Förderung (Kurz-, Dokumentar- Experimental-, Animations- und Spielfilm)Förderebene: Regional | Summe: max. 100.000 € | Antragsdeadline: 27.11.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichProduktion,RegieArt der ProuduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Experimentalfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,SpielfilmRegionNordrhein-Westfalen

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 100.000 € (Zuschuss, abhängig von Projektart und Umfang)

🗓️ Antragsfrist: 27. November 2025

👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen, Regisseurinnen und Verleiher*innen mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Vereinfachte Förderung der Film- und Medienstiftung NRW richtet sich an Low-Budget-Projekte aus den Bereichen Kurzfilm, Dokumentarfilm, Spielfilm, Animationsfilm und Experimentalfilm.

Im Fokus stehen filmische Arbeiten, die künstlerisch, kulturell oder experimentell bedeutsam sind, jedoch nicht primär kommerziell ausgewertet werden sollen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.


IM DETAIL

  • Förderfähig sind nicht-kommerzielle oder schwer verwertbare Filmprojekte mit künstlerischem Anspruch.

  • Gefördert werden Projekte mit Gesamtausgaben bis 1,5 Mio. €.

  • Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss, keine Darlehensvergabe.

  • Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtkosten muss aus eigenen Mitteln stammen.

  • Förderquote: max. 80 % der Gesamtkosten.

  • Die Zuschussmittel sollen so weit wie möglich in NRW verwendet werden.

  • In Ausnahmefällen können auch Projekte außerhalb NRWs gefördert werden, sofern ein NRW-Koproduzent beteiligt ist.

  • Bei Kurzfilmen und Postproduktionen dürfen nur Regisseur*innen aus NRW Anträge stellen.

  • Internationale Koproduktionen sind möglich, wenn ein nordrhein-westfälischer Partner eingebunden ist.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Herstellung von Kurz-, Dokumentar-, Experimental-, Animations- oder Spielfilmen

Postproduktion und Fertigstellung von Filmen

Verleih- und Vertriebsmaßnahmen (z. B. Festivalpräsentationen, Marketing)

Künstlerische Filmprojekte mit kultureller oder gesellschaftlicher Relevanz

• Projekte, die zur Diversität und Innovation der Filmkultur in NRW beitragen


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Gesamtausgaben dürfen 1,5 Mio. € nicht überschreiten.

  • Zuschuss darf max. 80 % der kalkulierten Gesamtkosten betragen.

  • Antragstellende müssen ihren Wohn- oder Unternehmenssitz in NRW haben.

  • Mindestens 5 % Eigenmittel sind erforderlich.

  • Förderung von Projekten außerhalb NRWs nur in begründeten Ausnahmefällen.

  • Projektbeginn: darf nicht vor Antragstellung erfolgen.

  • Ein Beratungsgespräch vor Antragstellung ist verpflichtend.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Alle Unterlagen werden im Beratungsgespräch individuell besprochen.

  • Nach dem Gespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Online-Portal freigeschaltet.


KONTAKT

Sabrina Schneider – Referentin, Low Budget / Nachwuchs

📞 +49 221 260 30 315

Britta Lengowski – Referentin, Vertrieb / Verleih / Kino

📞 +49 221 260 30 317

Roman Roitman – Referent, Low Budget Dokumentarfilm

📧 info@filmstiftung.de

🌐 filmstiftung.de/foerderung/kinofilm/vereinfachte-foerderung-2

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