Infos
In der Regel können Verleihvorkosten für Filme gefördert werden, und zwar entsprechend den Bestimmungen des FFG. Insb. Herstullungskosten von Kopien, Marketing und Promotion von Filmen.
Antragsberechtigt: Verleihunternehmen aus Deutschland
Antragsdeadline: 25.08.2025
Antragsgespräche bis 11.08.2025
Zu beachten:
Förderung nur für Kinofilme, die auch eine Produktionsförderung erhalten haben. In der Regel sollte die Förderung nicht mehr als 50 % der Verleihvorkosten ausmachen. Für die Finanzierung des Projekts ist es wichtig, dass ein angemessener Eigenanteil eingebracht wird. Dieser Eigenanteil von mindestens 20 % kann durch eigene Mittel, Fremdmittel oder Rückstellungen gedeckt werden.
Einzureichende Dokumente:
-
- Verleihvertrag, sowie Nachweis über Höhe , Art und Zahlung gewährter Garantien,
- Streaminglink zum Film (ggf. personalisiert, kleines Wasserzeichen),
- ein Marketingkonzept,
- Kalkulation der Gesamtkosten, mit dem auf den jeweiligen Positionen ausgewiesenen
- Regionaleffekten der Verleihmaßnahme,
- Finanzierungsplan,
- Nachweis der Eigen- bzw. Fremdmittel
- Ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn mit Begründung
Kontaktperson
Jessica Heinrich, Leitung Backoffice, Telefon: 49 331 74387 20, E-Mail: j.heinrich@medienboard.de