Verleihförderung

KategorieFilmförderung07oktGanztägigVerleihförderungFörderebene: Regional | Summe: ca. 150.000€ | Antragsdeadline: 07.10.2025 AnbieterMFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbHBereichVerleihArt der ProuduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBaden-Württemberg

Infos

💰 Fördersumme: ca 150.000 
🗓️ Antragsfrist: 07.10.2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Einzelfällen auch Produzent*innen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Verleih- und Vertriebsförderung der MFG Baden-Württemberg unterstützt die Auswertung und Vermarktung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen, insbesondere Kinofilmen.

Ziel ist, die Sichtbarkeit und Reichweite künstlerisch und kulturell relevanter Filme aus Baden-Württemberg zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt in der Regel als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen.

Empfohlen wird vor Antragstellung ein projektbezogenes Beratungsgespräch (bei Erstanträgen spätestens 14 Tage vor der Frist).


IM DETAIL

  • Nur Projekte, die den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen der MFG-Vergabeordnung entsprechen, sind antragsfähig.

  • Maßnahmen dürfen erst nach Antragseinreichung begonnen werden.

  • Antragstellung in Papierform + digital (USB/CD/DVD, keine Weblinks).

  • Film muss in Endfassung mit Streaming-Link eingereicht werden (mit deutscher oder englischer Untertitelung).

  • Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der MFG.

  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,5 % der Darlehenssumme (mind. 500 € zzgl. MwSt., nicht als BW-Effekt anrechenbar).


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für Kino- und Dokumentarfilme

• Marketing- und PR-Kampagnen (Pressearbeit, Werbemittel, Trailer etc.)

• Kopien- und DCP-Erstellung

• Festival- und Marktpräsentationen

• Start- und Auswertungsaktionen (national/international)

• Maßnahmen zur digitalen Verwertung (VoD, TV, DVD/Blu-ray)


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderung bis zu 50 % der anerkannten Vorkosten, max. 150.000 €

  • Mindestens 120 % der Fördersumme müssen in Baden-Württemberg ausgegeben werden („qualifizierter BW-Effekt“)

  • Vollständige Kalkulation und Finanzierungsplanung erforderlich

  • Nur vollständige, fristgerechte Anträge werden berücksichtigt

  • Bei Änderungen im Finanzierungsplan ist die MFG unverzüglich zu informieren


RÜCKZAHLUNG

  • Alle Erlöse aus der Auswertung und Verwertung des Films (inkl. Merchandising etc.) dienen der Tilgung.

  • Nachweislich entstandene Verleih-/Vertriebsspesen können vorrangig abgezogen werden.

  • Ein Produzentenkorridor von bis zu 15 % ist möglich, sofern mind. 50 % (Kino) bzw. 60 % (VoD/DVD/TV) zur Refinanzierung verbleiben.

  • Das Darlehen ist aus 100 % der verbleibenden Erlöse zu tilgen (anteilig mit anderen Förderern, falls beteiligt).

  • Nach 5 Jahren ab Kinostart bzw. Verwertungsbeginn entfällt die Rückzahlungspflicht, sofern die vertraglichen Pflichten erfüllt wurden.


ERFOLGSDARLEHEN

Zurückgezahlte Förderbeträge können als Erfolgsdarlehen für neue Projekte genutzt werden (gemäß § 5.1.3 der Vergabeordnung).

Anträge sind ganzjährig möglich; Entscheidung durch die Geschäftsführung der MFG.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Original, unterschrieben, mit Firmenstempel)

  • Kalkulation aller Kostenpositionen (netto, ggf. brutto mit Steuerbestätigung)

  • Finanzierungsplan (inkl. Förderzusagen, Eigenmittel, Beistellungen etc.)

  • Streaming-Link des fertigen Films (mit Untertiteln)

  • Nachweis BW-Effekt (Aufschlüsselung der regionalen Ausgaben)

  • Lizenzverträge und Rechtevereinbarungen (mit Sperrfristen & Laufzeiten gemäß FFG)

  • Anlagen digital (PDF auf USB/CD/DVD, keine Weblinks)


KONTAKT

Katrina Schad

📧 schad@mfg.de 📞 0711 907 15 419

Maria Gomez

📧 gomez@mfg.de 📞 0711 907 15 416

🌐 film.mfg.de/foerderungen/verleih-/vertriebsfoerderung

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