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Verleihförderung
Infos
Förderprogramm: FFF Bayern – Verleihförderung 💰 Fördersumme: bis zu 250.000 € (max. 50 % der anerkannten Verleih- oder
Infos
Förderprogramm: FFF Bayern – Verleihförderung
💰 Fördersumme: bis zu 250.000 € (max. 50 % der anerkannten Verleih- oder Vertriebskosten)
🗓️ Antragsfristen: 01. Juni 2026 bis 15. Juni 2026 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
🗓️ Entscheidung: 29. Juli 2026
👥 Antragsberechtigt: Verleih- und Vertriebsunternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Verleih- und Vertriebsförderung des FFF Bayern unterstützt den Kinoverleih und Vertrieb programmfüllender Filme, insbesondere solcher, die bereits in Bayern gefördert wurden.
Ziel ist es, die Sichtbarkeit, Reichweite und wirtschaftliche Verwertung von bayerischen Filmproduktionen zu stärken.
Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt. In Ausnahmefällen (z. B. bei „schwierigen audiovisuellen Werken“) kann auch ein Zuschuss bewilligt werden.
IM DETAIL
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Antragstellung ausschließlich über das FFF-Onlineportal
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Einreichung ist nur während der auf der Website angegebenen Fristen möglich (jeweils zwei Wochen, endet montags um 24:00 Uhr)
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Antrag gilt als nicht gestellt, wenn er nicht fristgerecht hochgeladen wird
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Das Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein
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Die Pressearbeit des FFF informiert im Falle einer Förderung über Projekt, Regie, Drehbuch, Stab und Besetzung
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Beratung durch die Förderreferent*innen vor Antragstellung wird empfohlen
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für Kino-, TV- und VoD-Filme
• Marketingmaßnahmen (z. B. Trailer, Werbung, Pressearbeit)
• Herstellung von Filmkopien, DCPs oder digitalen Masterversionen
• Kinostartkampagnen, Festivalstarts, Auswertungen in Deutschland
• Internationale Vertriebsaktivitäten
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderung: bis zu 50 % der anerkannten Verleih- oder Vertriebskosten, max. 250.000 €
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Eigenmittelanteil: mindestens 30 % der Gesamtkosten
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Bayerneffekt: mindestens in Höhe der Fördersumme (nachweislich in Bayern auszugeben)
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Prüfungsgebühr (LfA Förderbank): 3 % der Fördersumme
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Bei Beteiligung weiterer Förderinstitutionen darf die Gesamtförderung 50 % der Vorkosten nicht übersteigen
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Für „schwierige audiovisuelle Werke“ ist eine Überschreitung der 50 %-Grenze möglich
FRISTEN & WEITERE REGELUNGEN
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Die Förderempfehlung erlischt, wenn
• die Gesamtfinanzierung nicht innerhalb von 9 Monaten nach Förderentscheidung nachgewiesen wird oder
• der Kinostart nicht innerhalb von 12 Monaten erfolgt
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Sperrfristverkürzungen sind beim FFF zu beantragen (nur nach Kinostart und bei Zustimmung aller Rechteinhaber*innen)
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Der FFF muss im Vor- und Abspann sowie bei allen Veröffentlichungen genannt werden
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Premieren geförderter Filme sollen in Bayern stattfinden, wenn der FFF Hauptländerförderer ist
RÜCKZAHLUNG
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Rückzahlung erfolgt aus den Verwertungserlösen nach Rückführung der Eigenmittel und Verleihgarantien
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Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Minimumgarantien (z. B. FFA-Referenzmittel) gelten nicht als Eigenmittel
EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital im Onlineportal)
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Handelsregisterauszug
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Angaben zu Beteiligungsverhältnissen (bei juristischen Personen)
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Firmenprofil und Filmografie
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Screening-Link des Films
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Inhaltsangabe
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Marketing- und Verleihkonzept
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Verleihvertrag
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Kalkulation mit Bayerneffekt
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Finanzierungsplan
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Nachweis über Eigenmittel
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Nachweise über alle Finanzierungsbestandteile
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Filmografien von Produktion, Regie und Drehbuch
KONTAKT
Verleih & Vertrieb:
Judith Erber
📧 judith.erber@fff-bayern.de 📞 089 544 602 12
Kinoproduktionen bis 3 Mio. € Budget:
Christine Haupt
📧 christine.haupt@fff-bayern.de 📞 089 544 602 19
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