INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die MOIN Förderung unterstützt die Auswertung des Films und fördert Verleih und Vertrieb des Films.
Antragsberechtigt sind Verleiher*innen und in Ausnahmefällen auch Produzent*innen.
Im Detail
14 Tage vor Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch stattfinden. Danach werden die Zugangsdaten zur Einreichung gestellt. Die Förderhöchstgrenze beträgt 200.000Euro. 50% der kalkulierten Gesamtherstellungskosten dürfen nicht überstiegen werden. 150% der Förderung sollten in die Förderregion ausgegeben werden.
Einzureichende Dokumente:
- Sichtungslink
- Angaben zum Verleih-/Vertriebsvertrag bzw. Nachweis über den Besitz der Verwertungsrechte (inkl. Vertragsdatum, Vertragspartner, Lizenzgebiet, Lizenzzeit, Erlösverteilung/Spesensätze gem. Filmförderungsgesetz (FFG), Erlöskorridore Produzent*innen, ggf. Minimumgarantie, und Sperrfristen)
- nationales und ggf. internationales Auswertungs- und/oder Marketingkonzept
- einseitige Kostenzusammenfassung mit Übersicht zu den Regionaleffekten (jeweils gesondert für Hamburg und Schleswig-Holstein)
- außerdem sind Effekte gesondert auszuweisen, die in anderen Bundesländern zu erbringen sind. Eine detaillierte Übersicht der anerkennungsfähigen Verleihvorkosten ist im FFG (Kapitel 8 §116-§117) zu finden. Die Kalkulation davon abweichender Kosten bedarf eines schriftlich begründeten Antrags
- Finanzierungsplan, der Stand der Finanzierung muss ersichtlich sein
Kontaktperson
Mathieu Dolenc, Dokumentarfilm und Auswertung: Verleih, Besondere Maßnahmen (Langfilm), Kinoförderung Hamburg, T: 49 40 398 37 – 236, E: dolenc@moin-filmfoerderung.de