Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Gefördert werden Filme, die in NRW produziert wurden und für das Land kulturell oder wirtschaftlich besonders wichtig sind – dazu zählen auch Kinder- und Jugendfilme sowie Projekte, die zur europäischen Filmkultur beitragen.
Antragsberechtigt sind Verleiher*innen.
Antragsdeadline ist der 04.09.2025
Im Detail
Mind. die Fördersumme sollte in NRW eingesetzt werden – insofern technisch und wirtschaftl. sinnvoll. Die Förderung wird als zinsfreies Darlehen vergeben, das nur bei Erfolg ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss.
Einzureichende Dokumente:
Mind. eine Woche vor Einreichtermin ist ein Beratungsgespräch durchzuführen, wo auch Informationen zu den erforderlichen Unterlagen besprochen werden.
Kontaktperson
Britta Lengowski, Referentin, Verleih/Vertrieb/Kino, Tel. 0221-260 30-317