Verleihförderung

KategorieFilmförderung16aprGanztägigVerleihförderungFörderebene: National | Summe: bis 80% der beihilfefähigen Kosten | Antragsdeadline: 16.04.2026 AnbieternordmediaBereichProduktion,VerleihArt der ProuduktionDokumentarfilm,Experimentalfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,Spielfilm

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten, bei schwierigen Werken bis zu 80 %

🗓️ Antragsfristen: 16.14.2026 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 12.03.-02.04.2026)

👥 Antragsberechtigt: Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Ausnahmefällen Produzent*innen (Selbstverleih) mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Bremen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die nordmedia-Förderung für Verleih, Vertrieb, Verbreitung und Barrierefreiheit unterstützt die Auswertung von Filmen und audiovisuellen Produktionen, insbesondere um deren Reichweite, kulturelle Wirkung und wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.

Ziel ist es, geförderte Filmproduktionen sichtbar zu machen, neue Märkte zu erschließen und barrierefreie Fassungen für ein inklusives Publikum zu ermöglichen.

Die Förderung kann als Zuschuss oder bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden.


IM DETAIL

  • Antragstellung ausschließlich über das nordmedia-Onlineportal

  • Beratungsgespräch ist verpflichtend, um einen Einreichcode zu erhalten

  • Maßnahmen dürfen erst nach Antragseinreichung begonnen werden

  • Gefördert werden vor allem Produktionen, die bereits nordmedia-Förderung erhalten haben

  • In Ausnahmefällen auch andere Projekte mit besonderem Bezug zu Niedersachsen/Bremen


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für Kino-, Fernseh- und Onlineproduktionen

Marketingmaßnahmen (z. B. Plakate, Trailer, Pressearbeit, Social Media, Werbematerialien)

Festivalpräsentationen (bei Einladung zu renommierten internationalen Festivals oder Nachwuchsfilmfestivals)

Untertitelung und Audiodeskription zur Herstellung barrierefreier Fassungen

Verbreitung über digitale Plattformen (VoD, Streaming, Mediatheken)

• Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit deutscher und europäischer Filmkultur


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderquote: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten

  • Schwierige audiovisuelle Werke (z. B. Dokumentarfilme, Kinderfilme, Erstlingsfilme, Kurzfilme): bis zu 80 %

  • Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme muss in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden

  • Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtkosten

  • Kumulierung: Kombination mit anderen Förderungen (z. B. FFA, BKM) möglich, jedoch max. 100 % Gesamtförderung

  • Auswertungsberichte:

      1. Bericht: sechs Monate nach Beginn der Maßnahme

      1. Bericht: mit dem Verwendungsnachweis

  • Barrierefreiheit: Förderung möglich, sofern entsprechende Leistungen nicht bereits in der Produktionsförderung enthalten sind


RÜCKZAHLUNG

  • Bei Darlehen: Rückzahlung aus den Erlösen der Auswertung, nach Abdeckung der anerkannten Vorkosten

  • Rückzahlung endet nach vollständiger Tilgung oder spätestens nach 5 Jahren

  • Zuschüsse sind nicht rückzahlungspflichtig


BESONDERHEITEN

  • Besonderes Augenmerk auf den Vertrieb von Kinder-, Jugend-, Dokumentar- und Kurzfilmen

  • Geförderte Produktionen müssen in das digitale Archiv der nordmedia eingestellt werden

  • nordmedia erhält Presse- und Werbematerial zur unentgeltlichen Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit

  • Geförderte Projekte sollen auf Diversität, Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen achten


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag

  • Verleih-/Vertriebskonzept und Marketingplan

  • Nachweis der Rechte am Film

  • Finanzierungsplan + Kalkulation (mit Niedersachsen-/Bremen-Effekt)

  • ggf. Festival-Einladung oder Verwertungsnachweise

  • Auswertungsberichte (nach Projektabschluss)


KONTAKT

📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH

Expo Plaza 1, 30539 Hannover

📧 info@nordmedia.de

📞 +49 (0)511 123456-0

🌐 nordmedia.de/foerderbereiche/verleih_und_vertrieb

 Vertrieb und Verleih von Kinofilmen, um Auswertungschancen zu erhöhen und einen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Filmkultur zu leisten


Einzureichende Unterlagen

 Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug

 Gesellschaftsvertrag/Satzung

 bei Niederlassungen: Gewerbesteuerzerlegungsbescheid/zuständiges Finanzamt

 Nachweis über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung (sofern gegeben), z.B. Bestätigung durch das Finanzamt oder den Steuerberater

 KMU-Erklärung (nur bei Projekten mit Gesamtherstellungskosten ab 100.000,00 Euro)

 Datenschutzerklärung (gem. DSGVO, Vorlage auf der nordmedia-Homepage)

 Inhaltsangabe (nicht länger als eine DIN-A4-Seite)

 Branchenübliche Kostenkalkulation (mit Angabe ob netto oder brutto kalkuliert), folgend der im Antragsportal der nordmedia geforderten Kostenstruktur

 analog dazu: detaillierte Aufstellung der in Niedersachsen und/oder Bremen anfallenden Kosten, sogenannter Regionaleffekt. Wenn in Niedersachsen und Bremen Kosten anfallen, stellen Sie diese bitte nach beiden Bundesländern getrennt auf.

 Finanzierungsplan

 Verleihvertrag, ggf. Vertriebsvertrag

 Nationales und internationales Auswertungskonzept

 Begründung der Eignung der angestrebten Maßnahme hinsichtlich der Verbesserung der Auswertungschancen der Produktion bzw. der Erschließung neuer Auswertungspotentiale

 Sichtungslink der Produktion, soweit vorhanden Werbe- und Pressematerial

 Ggf. Angaben zu weiteren Förderungen bzw. Einreichungen bei anderen Förderern

Bei Antragstellung für Produktionen, deren Herstellung noch nicht von der nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH gefördert wurden:

 Besonderes Auswertungskonzept in Bezug auf Niedersachsen und/oder Bremen

Bei Antragstellung für Maßnahmen der Festivalpräsentation bereits geförderter Produktionen:

 Einladung eines renommierten internationalen Festivals (A-Festival) bzw. Nachwuchsfimfestivals oder einer renommierten internationalen Organisation

Bei Antragstellung für die Herstellung einer barrierefreien Fassung:

 Erklärung, dass bei der Herstellung des Films eine barrierefreie Fassung nicht erstellt wurde


Kontakt

Julia Hoepfner

Förderreferentin Kino-Spielfilm, Qualifizierung, Abspiel und Präsentation
📧 
0511 12 34 5632

Michał Honnens

Förderreferent Nachwuchsfilm, Kurzfilm, Stipendien

📧 

0511 12 34 5654

Thomas Starte

Förderreferent TV/Streaming fiktional, Kino-Dokumentarfilm

📧 

0511 12 34 5644

Petra Schleuning

Leiterin Film- u. Medienförderung/ Förderreferentin Int. Co-Produktion, Investitionen

📧 

0511 12 34 5662

Rike Tödter

Förderreferentin TV/Streaming non-fiktional

📧 

0511 12 34 5634
0151 11818773

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