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Projektentwicklung (Serien und Fernsehfilme)
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, max. 75.000 € 🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025 👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, max. 75.000 €
🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Projektentwicklungsförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt vorbereitende Maßnahmen zur Realisierung von Serien- und Fernsehfilmprojekten.
Gefördert werden Projekte, die das Potenzial besitzen, kulturell, erzählerisch oder produktionell herausragende Formate für den linearen oder non-linearen Markt zu werden.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Vor Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin erforderlich.
IM DETAIL
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Förderung umfasst die Entwicklung und Ausarbeitung von Projekten bis zur Produktionsreife.
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Förderquote: bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten.
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Maximalförderung: 75.000 € pro Projekt.
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Projekte sollen überwiegend in Nordrhein-Westfalen entwickelt werden.
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Es müssen eine erste Drehbuchfassung sowie eine erste Kalkulation vorliegen.
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Die Förderung richtet sich nach Artikel 54 AGVO (EU-Beihilferecht).
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Projektbeginn darf nicht vor Antragstellung erfolgen.
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Die Förderung ist nicht rückzahlbar, jedoch zweckgebunden.
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Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Entwicklung von Drehbüchern und Treatments
• Erstellung von Serienbibeln, Konzepten und Pilotbüchern
• Recherchen, Castings und Locationscouting
• Kalkulation und Finanzierungsplanung
• Beratung durch Dramaturg*innen oder Script Consultants
• Maßnahmen zur Verfeinerung von Storylines und Produktionsplänen
• Erstellung von Moodfilmen, Pitchdokumenten oder Visualisierungen
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Antragsteller*innen müssen in NRW ansässig sein.
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Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss.
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Geförderte Projekte müssen den ökologischen Standards der Filmstiftung NRW entsprechen.
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Eigenmittel sind erwünscht, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
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Nach erfolgreicher Entwicklung kann das Projekt in die Produktionsförderung überführt werden.
📄 Ökologische Standards (gültig ab Januar 2025):
filmstiftung.de – Ökologische Standards PDF
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Nach Beratungsgespräch erfolgt Freischaltung im Online-Portal
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Erforderliche Unterlagen werden individuell abgestimmt, typischerweise:
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Projektbeschreibung und Konzept
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Erste Drehbuchfassung
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Kalkulation der Entwicklungskosten
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Finanzierungsplan
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Zeit- und Maßnahmenplan
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Nachweis NRW-Bezug
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Angaben zu Autorinnen und Produzentinnen
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KONTAKT
Meike Savarin
Referentin TV / Serien / Animation – Film- und Medienstiftung NRW
📞 +49 221 260 30 312
🌐 filmstiftung.de/foerderung/fernsehfilm_serien/projektentwicklung
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