Projektentwicklung (Serien und Fernsehfilme)

KategorieFilmförderung04sepGanztägigProjektentwicklung (Serien und Fernsehfilme)Förderebene: Regional | Summe: max. 75.000 € | Antragsdeadline: 04.09.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichProduktionArt der ProduktionSerie,SpielfilmRegionNordrhein-Westfalen

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, max. 75.000 €

🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Projektentwicklungsförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt vorbereitende Maßnahmen zur Realisierung von Serien- und Fernsehfilmprojekten.

Gefördert werden Projekte, die das Potenzial besitzen, kulturell, erzählerisch oder produktionell herausragende Formate für den linearen oder non-linearen Markt zu werden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Vor Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin erforderlich.


IM DETAIL

  • Förderung umfasst die Entwicklung und Ausarbeitung von Projekten bis zur Produktionsreife.

  • Förderquote: bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten.

  • Maximalförderung: 75.000 € pro Projekt.

  • Projekte sollen überwiegend in Nordrhein-Westfalen entwickelt werden.

  • Es müssen eine erste Drehbuchfassung sowie eine erste Kalkulation vorliegen.

  • Die Förderung richtet sich nach Artikel 54 AGVO (EU-Beihilferecht).

  • Projektbeginn darf nicht vor Antragstellung erfolgen.

  • Die Förderung ist nicht rückzahlbar, jedoch zweckgebunden.

  • Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Entwicklung von Drehbüchern und Treatments

• Erstellung von Serienbibeln, Konzepten und Pilotbüchern

Recherchen, Castings und Locationscouting

Kalkulation und Finanzierungsplanung

• Beratung durch Dramaturg*innen oder Script Consultants

• Maßnahmen zur Verfeinerung von Storylines und Produktionsplänen

• Erstellung von Moodfilmen, Pitchdokumenten oder Visualisierungen


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Antragsteller*innen müssen in NRW ansässig sein.

  • Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschuss.

  • Geförderte Projekte müssen den ökologischen Standards der Filmstiftung NRW entsprechen.

  • Eigenmittel sind erwünscht, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

  • Nach erfolgreicher Entwicklung kann das Projekt in die Produktionsförderung überführt werden.

📄 Ökologische Standards (gültig ab Januar 2025):

filmstiftung.de – Ökologische Standards PDF


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Nach Beratungsgespräch erfolgt Freischaltung im Online-Portal

  • Erforderliche Unterlagen werden individuell abgestimmt, typischerweise:

    • Projektbeschreibung und Konzept

    • Erste Drehbuchfassung

    • Kalkulation der Entwicklungskosten

    • Finanzierungsplan

    • Zeit- und Maßnahmenplan

    • Nachweis NRW-Bezug

    • Angaben zu Autorinnen und Produzentinnen


KONTAKT

Meike Savarin

Referentin TV / Serien / Animation – Film- und Medienstiftung NRW

📞 +49 221 260 30 312

📧 info@filmstiftung.de

🌐 filmstiftung.de/foerderung/fernsehfilm_serien/projektentwicklung

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