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Abschlussfilm
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 20.000 € (Zuschuss, max. 80 % der Gesamtkosten) 🗓️ Antragsfrist: 18. September 2025 👥 Antragsberechtigt: Student*innen der anerkannten NRW-Filmhochschulen (z.
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 20.000 € (Zuschuss, max. 80 % der Gesamtkosten)
🗓️ Antragsfrist: 18. September 2025
👥 Antragsberechtigt: Student*innen der anerkannten NRW-Filmhochschulen (z. B. ifs Köln, Kunsthochschule für Medien Köln, Fachhochschule Dortmund, HfG Offenbach, FH Aachen etc.)
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Abschlussfilmförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Student*innen nordrhein-westfälischer Filmhochschulen bei der Realisierung ihres Abschlussprojekts.
Gefördert werden Kurz-, Dokumentar-, Experimental-, Animations- und Spielfilme, die im Rahmen eines Film- oder Medienstudiums entstehen.
Ziel ist die Unterstützung des filmischen Nachwuchses und die Ermöglichung professioneller Abschlussarbeiten mit künstlerischem und kulturellem Anspruch.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist nicht rückzahlbar.
IM DETAIL
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Förderhöhe: max. 20.000 €, höchstens 80 % der Gesamtkosten.
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Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln oder Sachleistungen (z. B. Hochschultechnik, Eigenleistung) bestehen.
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Gefördert werden Projekte aus allen filmischen Sparten (Dokumentar-, Spielfilm, Animation, Experimentalfilm, Kurzfilm).
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Die ökologischen Standards der Film- und Medienstiftung NRW sind einzuhalten – außer bei Kurzfilmen, Experimentalfilmen und Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000 €.
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Die Förderung dient ausschließlich der Herstellung und Fertigstellung des Abschlussfilms.
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Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Förderreferentin ist verpflichtend vor Antragstellung.
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Der Antrag kann erst nach erfolgtem Gespräch über das Online-Portal der Filmstiftung eingereicht werden.
📄 Ökologische Standards (gültig ab Januar 2025):
filmstiftung.de – Ökologische Standards PDF
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Herstellung und Fertigstellung von Abschlussfilmen (alle Filmsparten)
• Produktion, Postproduktion und Tonbearbeitung
• Ausstattung, Szenenbild, Kamera, Schnitt und Farbkorrektur
• Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder Festivalaufbereitung
• Nachhaltige Produktionsmaßnahmen (Green Producing)
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Gefördert werden Abschlussprojekte von Student*innen an NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind.
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Antragsteller*innen müssen immatrikuliert und zum Zeitpunkt der Förderung in NRW studierend sein.
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Projekte müssen inhaltlich und formal dem Ausbildungsziel entsprechen.
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Förderfähig sind nur Projekte, die noch nicht begonnen wurden.
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Nach Fertigstellung ist ein Verwendungsnachweis / Abschlussbericht einzureichen.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Erforderliche Unterlagen werden im Beratungsgespräch individuell besprochen.
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Nach dem Gespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Online-Portal freigeschaltet.
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Typischerweise enthalten die Unterlagen:
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Drehbuch oder Konzept
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Kalkulation & Finanzierungsplan
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Drehplan & Zeitplan
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Teamliste & Vita der Antragstellenden
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Nachweis über Hochschulstatus
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KONTAKT
Sabrina Schneider
Referentin Low Budget / Nachwuchs
📞 +49 221 260 30 315
Roman Roitman
Referent Low Budget Dokumentarfilm
📞 +49 221 260 30 (TBA)
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