Abspiel- und Präsentationsförderung

KategorieFestivals & Events18dezGanztägigAbspiel- und PräsentationsförderungFörderebene: National | Summe: bis 50% der beihilfefähigen Kosten | Antragsdeadline: 18.12.2025 Anbieternordmedia

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten (Zuschuss)

🗓️ Antragsfristen: 18.12.2025 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich 17.11-04.12.2025)

👥 Antragsberechtigt: Veranstalter*innen von Film- und Medienprojekten, Kinos, Filmreihen, Festivals und Institutionen mit Sitz in Niedersachsen oder Bremen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Abspiel- und Präsentationsförderung der nordmedia unterstützt die öffentliche Präsentation, Aufführung und Vermittlung kulturell anspruchsvoller Filme.

Ziel ist es, das Filmkulturerbe, unabhängige Filmproduktionen und regionale Filmkultur sichtbar zu machen und nachhaltige Strukturen für Filmveranstaltungen und Festivals in Niedersachsen und Bremen zu stärken.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.


IM DETAIL

  • Antragstellung ausschließlich über das nordmedia-Onlineportal

  • Beratungsgespräch ist verpflichtend, um den Einreichcode zu erhalten

  • Projekte dürfen erst nach Antragseinreichung beginnen

  • Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die zur filmkulturellen Vielfalt beitragen oder nordmedia-geförderte Produktionen präsentieren

  • Anträge müssen vollständig und in deutscher Sprache eingereicht werden


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Durchführung von Filmreihen, Filmprogrammen und Tourneeprogrammen

Veranstaltungen zur Präsentation kulturell relevanter Filme (inkl. Diskussionsreihen, Publikumsgespräche etc.)

Film- und Medienfestivals, Medienausstellungen oder -konferenzen

Internet-Präsentationen filmischer Werke mit kulturförderndem Bezug

• Präsentation von nordmedia-geförderten Produktionen oder besonders anspruchsvollen Filmwerken


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderquote: bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten

  • Zuwendungsart: Zuschuss (nicht rückzahlbar)

  • Kulturelle Relevanz: Projekte müssen einen Beitrag zur Film- und Medienkultur leisten

  • Regionaleffekt: mind. 150 % der Fördersumme müssen in Niedersachsen/Bremen ausgegeben werden

  • Eigenanteil: mindestens 5 %

  • Bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung (z. B. Film- & Medienfestivals) kann die Förderung bis zu 50 % der anerkannten Kosten betragen

  • Mehrwertsteuer: nur förderfähig, wenn sie nicht rückerstattungsfähig ist

  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Untertitel, Audiodeskription) werden positiv berücksichtigt

  • Projekte müssen den nordmedia-Grundsätzen zu Diversität, Nachhaltigkeit und fairer Bezahlung entsprechen


RÜCKZAHLUNG

  • Keine Rückzahlungspflicht, da Zuschuss

  • Bei zweckwidriger Verwendung oder Nichteinhaltung der Förderbedingungen kann eine Rückforderung erfolgen


BESONDERHEITEN

  • Schwerpunkt liegt auf der Förderung regionaler Filmkultur und filmvermittelnder Formate

  • Besonders berücksichtigt werden Veranstaltungen zur Nachwuchsförderung, Diversität und Inklusion

  • Kooperationsprojekte und medienpädagogische Begleitprogramme sind ausdrücklich erwünscht

  • nordmedia soll in der Öffentlichkeitsarbeit, auf Plakaten, Websites und im Abspann als Förderer genannt werden


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag

  • Projektbeschreibung (Inhalt, Zielgruppe, Ablaufplan)

  • Kalkulation & Finanzierungsplan

  • Nachweis über den Niedersachsen-/Bremen-Bezug

  • Nachweis über Eigenmittel / Drittmittel

  • ggf. Kooperationsverträge oder Sponsoringzusagen

  • ggf. Material zur Barrierefreiheit (z. B. Untertitelungskonzept)


KONTAKT

📍 nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH

Expo Plaza 1, 30539 Hannover

📧 info@nordmedia.de

📞 +49 (0)511 123456-0

🌐 nordmedia.de/foerderbereiche/abspiel_und_praesentation

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