Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

KategorieFilmförderung21augGanztägigDeutscher Filmförderfonds (DFFF)Förderebene: Bundesweit | Summe: variiert | Einreichzeitraum: jederzeit möglich AnbieterDeutscher FilmförderfondsBereichProduktionArt der ProduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme:

  • DFFF I: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten (max. 5 Mio. € pro Film)

  • DFFF II: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten des beauftragten Produktionsdienstleisters (max. 25 Mio. € pro Film)

    🗓️ Antragsfrist: laufend (Einreichung spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn)

    👥 Antragsberechtigt:

  • DFFF I: Produzent*innen von nationalen und internationalen (Ko-)Produktionen

  • DFFF II: Produktionsdienstleister in Deutschland


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) ist ein Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland.

Er unterstützt nationale und internationale (Ko-)Produktionen, deren Dreharbeiten ganz oder teilweise in Deutschland stattfinden.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


IM DETAIL

  • Ziel: Erhöhung der Produktionsaktivität und Stärkung der Filmwirtschaft in Deutschland.

  • Förderquote: bis zu 30 % der deutschen Herstellungskosten (seit 1. Februar 2025).

  • Bemessungsgrundlage: max. 80 % der Gesamtherstellungskosten.

  • Maximalbeträge:

    • DFFF I: bis 5 Mio. € pro Film

    • DFFF II: bis 25 Mio. € pro Film

  • Mindestgesamtherstellungskosten:

    • DFFF I: ab 2,5 Mio. € (bei Animations- und Dokumentarfilmen gelten Sonderregelungen)

    • DFFF II: ab 20 Mio. €

  • Regionale Vorgabe: Förderung gilt nur für Ausgaben in Deutschland, die während des Bewilligungszeitraums entstehen.

  • Beginn der Dreharbeiten: darf nicht vor Antragstellung erfolgen.

  • Finanzierungsnachweis: Mindestens 65 % der Finanzierung muss bei Bewilligung gesichert sein.


DFFF I – PRODUZENT*INNEN

Förderung von Kino-, Dokumentar- und Animationsfilmen sowie Serienproduktionen mit deutlichem Deutschlandbezug.

  • Der/die Hersteller*in muss ein Referenzprojekt nachweisen, das in den letzten 10 Jahren in Deutschland kommerziell ausgewertet wurde.

  • Filme unter 59 Minuten oder mit geringem Budget sind nicht förderfähig.

  • Kinoauswertungspflicht:

    • Spielfilme: mind. 20 Kopien (bei Förderung unter 320.000 €: mind. 10 Kopien)

    • Dokumentarfilme: mind. 4 Kopien

  • Bei Regie und Herstellungsleitung, wenn identisch mit dem Produzenten, gelten Honorarbegrenzungen (Regie max. 4 % des Budgets, Herstellungsleitung max. 2,7 % bzw. 270.000 €).


DFFF II – PRODUKTIONSDIENSTLEISTER

Förderung für internationale Produktionen, die in Deutschland Dienstleistungsaufträge vergeben.

  • Antragstellende sind deutsche Produktionsdienstleister, die für internationale Auftraggeber arbeiten.

  • Förderquote: bis zu 30 % der deutschen Herstellungskosten des Dienstleistungsauftrags.

  • Maximalförderung: 25 Mio. € pro Film.

  • Das Produktionsdienstleisterhonorar darf max. 5 % der Herstellungskosten betragen (max. 350.000 €).

  • Die Herstellungsleitung ist auf 2,7 % bzw. max. 270.000 € begrenzt.


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Antragstellung mindestens 6 Wochen vor Drehbeginn.

  • Antrag kann elektronisch (per E-Mail mit Signatur) eingereicht werden.

  • Zahlung erfolgt in Raten nach Produktionsfortschritt (bis zu 75 % vor Abschlussprüfung).

  • Innerhalb von 5 Monaten nach Bewilligung muss die Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden.

  • Innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung muss Drehbeginn sein.

  • Kultureller Eigenschaftstest: Film muss den „Cultural Test“ bestehen (kulturelle Kriterien gemäß EU-Beihilferecht).

  • Ökologische Standards: nachhaltige Produktionsweise erforderlich.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Antragsformular (elektronisch, unterschrieben oder e-signiert)

  • Kalkulationsschema (nach FFA-Vorgaben, netto, inkl. Finanzierung)

  • Ökologische Standards – Antrag

  • Kultureller Eigenschaftstest – Antrag

  • Nachweis der 65%igen Finanzierung

  • Angaben zu Koproduktionen / internationalen Partnern

  • Zeitplan (Drehbeginn, Fertigstellung, Auswertung)


WICHTIGE FRISTEN

  • Antragseinreichung: laufend, spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn

  • Finanzierungsnachweis: innerhalb von 5 Monaten nach Bewilligung

  • Drehbeginn: innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung

  • Förderauszahlung: in bis zu 4 Raten (33 % bei Drehbeginn, Drehmitte, Rohschnitt; max. 75 % vor Endprüfung)


KONTAKT

Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

c/o Filmförderungsanstalt (FFA)

Kinemathek / Potsdamer Straße 33, 10785 Berlin

Anja Geißen – Förderreferentin

📞 +49 30 27577 – 148

Isabell Heins – Förderreferentin

📞 +49 30 27577 – 145

Gudrun Jehle – Förderreferentin

📞 +49 30 27577 – 152

📧 dfff@ffa.de

🌐 www.ffa.de/dfff-home.html

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