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Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
Infos
💰 Fördersumme: DFFF I: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten (max. 5 Mio. € pro Film) DFFF II: bis zu 30
Infos
💰 Fördersumme:
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DFFF I: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten (max. 5 Mio. € pro Film)
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DFFF II: bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten des beauftragten Produktionsdienstleisters (max. 25 Mio. € pro Film)
🗓️ Antragsfrist: laufend (Einreichung spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn)
👥 Antragsberechtigt:
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DFFF I: Produzent*innen von nationalen und internationalen (Ko-)Produktionen
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DFFF II: Produktionsdienstleister in Deutschland
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) ist ein Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland.
Er unterstützt nationale und internationale (Ko-)Produktionen, deren Dreharbeiten ganz oder teilweise in Deutschland stattfinden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
IM DETAIL
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Ziel: Erhöhung der Produktionsaktivität und Stärkung der Filmwirtschaft in Deutschland.
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Förderquote: bis zu 30 % der deutschen Herstellungskosten (seit 1. Februar 2025).
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Bemessungsgrundlage: max. 80 % der Gesamtherstellungskosten.
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Maximalbeträge:
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DFFF I: bis 5 Mio. € pro Film
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DFFF II: bis 25 Mio. € pro Film
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Mindestgesamtherstellungskosten:
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DFFF I: ab 2,5 Mio. € (bei Animations- und Dokumentarfilmen gelten Sonderregelungen)
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DFFF II: ab 20 Mio. €
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Regionale Vorgabe: Förderung gilt nur für Ausgaben in Deutschland, die während des Bewilligungszeitraums entstehen.
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Beginn der Dreharbeiten: darf nicht vor Antragstellung erfolgen.
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Finanzierungsnachweis: Mindestens 65 % der Finanzierung muss bei Bewilligung gesichert sein.
DFFF I – PRODUZENT*INNEN
Förderung von Kino-, Dokumentar- und Animationsfilmen sowie Serienproduktionen mit deutlichem Deutschlandbezug.
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Der/die Hersteller*in muss ein Referenzprojekt nachweisen, das in den letzten 10 Jahren in Deutschland kommerziell ausgewertet wurde.
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Filme unter 59 Minuten oder mit geringem Budget sind nicht förderfähig.
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Kinoauswertungspflicht:
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Spielfilme: mind. 20 Kopien (bei Förderung unter 320.000 €: mind. 10 Kopien)
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Dokumentarfilme: mind. 4 Kopien
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Bei Regie und Herstellungsleitung, wenn identisch mit dem Produzenten, gelten Honorarbegrenzungen (Regie max. 4 % des Budgets, Herstellungsleitung max. 2,7 % bzw. 270.000 €).
DFFF II – PRODUKTIONSDIENSTLEISTER
Förderung für internationale Produktionen, die in Deutschland Dienstleistungsaufträge vergeben.
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Antragstellende sind deutsche Produktionsdienstleister, die für internationale Auftraggeber arbeiten.
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Förderquote: bis zu 30 % der deutschen Herstellungskosten des Dienstleistungsauftrags.
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Maximalförderung: 25 Mio. € pro Film.
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Das Produktionsdienstleisterhonorar darf max. 5 % der Herstellungskosten betragen (max. 350.000 €).
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Die Herstellungsleitung ist auf 2,7 % bzw. max. 270.000 € begrenzt.
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Antragstellung mindestens 6 Wochen vor Drehbeginn.
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Antrag kann elektronisch (per E-Mail mit Signatur) eingereicht werden.
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Zahlung erfolgt in Raten nach Produktionsfortschritt (bis zu 75 % vor Abschlussprüfung).
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Innerhalb von 5 Monaten nach Bewilligung muss die Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden.
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Innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung muss Drehbeginn sein.
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Kultureller Eigenschaftstest: Film muss den „Cultural Test“ bestehen (kulturelle Kriterien gemäß EU-Beihilferecht).
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Ökologische Standards: nachhaltige Produktionsweise erforderlich.
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Antragsformular (elektronisch, unterschrieben oder e-signiert)
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Kalkulationsschema (nach FFA-Vorgaben, netto, inkl. Finanzierung)
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Ökologische Standards – Antrag
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Kultureller Eigenschaftstest – Antrag
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Nachweis der 65%igen Finanzierung
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Angaben zu Koproduktionen / internationalen Partnern
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Zeitplan (Drehbeginn, Fertigstellung, Auswertung)
WICHTIGE FRISTEN
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Antragseinreichung: laufend, spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn
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Finanzierungsnachweis: innerhalb von 5 Monaten nach Bewilligung
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Drehbeginn: innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
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Förderauszahlung: in bis zu 4 Raten (33 % bei Drehbeginn, Drehmitte, Rohschnitt; max. 75 % vor Endprüfung)
KONTAKT
Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
c/o Filmförderungsanstalt (FFA)
Kinemathek / Potsdamer Straße 33, 10785 Berlin
Anja Geißen – Förderreferentin
📞 +49 30 27577 – 148
Isabell Heins – Förderreferentin
📞 +49 30 27577 – 145
Gudrun Jehle – Förderreferentin
📞 +49 30 27577 – 152
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