Dezentrale Kulturarbeit Spandau (Kulturförderung)

KategorieFilmförderung31mär9:009:00Dezentrale Kulturarbeit Spandau (Kulturförderung)Förderebene: lokal | Summe: 10.000 € | Antragsdeadline: 31.03.2025 AnbieterFonds Dezentrale KulturarbeitBereichDiverse,RegieArt der ProuduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Experimentalfilm,Kinderfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,Sonstige,SpielfilmRegionBerlin/Brandenburg

Infos

💰 Fördersumme: 10.000 € pro Projekt, wobei die Mindestfördersumme bei 1.000 € liegt
🗓️ Antragsfrist: 31.03.2025
👥 Antragsberechtigt: Natürliche und juristische Personen, Künstler*innen oder Projektgruppen sowie Vereine und Initiativen im Bezirk Spandau


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Dezentrale Kulturarbeit fördert kulturelle Projekte im Bezirk Tempelhof-Schönberg, wie Ausstellungen, Konzerte, Performances, Theateraufführungen und kulturpädagogische Initiativen, durch Beratung und finanzielle Unterstützung.


IM DETAIL

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg vergibt Fördermittel für Kulturprojekte an Künstlerinnen, Künstler und freie Gruppen. Projekte aus sämtlichen kulturellen Bereichen sind besonders willkommen.

Die Mittel stehen – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Berliner Haushalt – einmal jährlich zur Verfügung, basierend auf der Empfehlung des Kulturbeirats, einer unabhängigen, ehrenamtlichen Fachjury, und der Entscheidung des Stadtrats für Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur, Tobias Dollase.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Honorare und Sachkosten


FÖRDERBEDINGUNGEN

Natürliche und juristische Personen, Künstler*innen oder Projektgruppen sowie Vereine und Initiativen, Zusammenschlüsse, Einzelpersonen sind im Bezirk Spandau tätig.

Das Projekt soll für den Bezirk Spandau entwickelt werden und muss hier erstmals
präsentiert werden.

Projekte dürfen erst nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage beginnen.


FÖRDERART

Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Fehlbedarfsfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbarer Zuschuss


EIGENMITTEL

Es ist ein Eigenmittelanteil in Höhe von 20,00 % zu leisten.
Investitionen: Antragssumme zwischen 1.000,00 € und 20.000,00 €
Zuwendungsfähig: Tatsächlich entstehende Aufwendungen für die Projektdurchführung, inklusive Drittmittel oder Sponsoring im Finanzierungsplan


FÖRDERQUOTE

Zuwendungsfähige Kosten:
Personalausgaben: Angepasste Honorare für Projektmitarbeiter
Honorarausgaben: Für Projektleitung, Workshops, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit usw.
Sachausgaben: Material, Porto, Gebühren, Öffentlichkeitsarbeit, Transporte
Technische Ausstattung: Anschaffung technischer Geräte bis 100,00 € netto pro Gerät, max. 1.000,00 € je Projekt


RÜCKZAHLUNG

Rückzahlung: Keine Rückzahlung, da es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt

Vorzeitiger Projektbeginn: Projekte dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen

Ausschluss von Projekten:
Kulturelle Bildungsprojekte sind nicht förderfähig

Institutionelle Mehrjahresförderungen ausgeschlossen

Fertiggestellte oder kommerziell realisierbare Projekte sind ausgeschlossen

Anträge von Kirchen für gottesdienstliche Veranstaltungen sind nicht förderfähig


MINDESTLOHN

Berücksichtigung des vom Bundesmindestlohn abweichenden Landesmindestlohns


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

– Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
– Finanzierungsplan
– Projektbeschreibung/Konzept (ca. 1 bis 3 DIN A4-Seiten)
– Demo-CD für Musikprojekte oder Demo-DVD für Theaterprojekte (1. Exemplar); alternativ Links zu Plattformen wie YouTube oder eigenen Internetauftritten
– Künstlerische Lebensläufe (Angabe des Studienabschlusses und beruflicher Werdegang bei regionalhistorischen Projekten)
– Eventuell eine kurze bildhafte Darstellung bisheriger Projekte (max. 1 DIN A4-Seite)
– Bestätigung der Kooperationspartner:innen
– Spielstättenbescheinigung
– Gegebenenfalls Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung
– Gegebenenfalls Erklärung zur Veröffentlichung in der Transparenzdatenbank
– Gegebenenfalls nähere Erläuterungen zu Maßnahmen zur Barrierefreiheit
– Gegebenenfalls Vereinssatzung oder Auszug aus dem Vereinsregister, Verträge (GbR- oder GmbH-Vertrag), Auszug aus dem Handelsregister
– Gegebenenfalls Anerkennung der Gemeinnützigkeit
– Gegebenenfalls Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung


KONTAKT

Fonds Dezentrale Kulturarbeit

📞 030 354944-302
📧 kulturfoerderung@ba-spandau.berlin.de
📍 Bezirksamt Spandau von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
WeiKu BL/ZD Fin
13578 Berlin

🌐https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-weiterbildung-und-kultur/kultur/fonds-dezentrale-kulturarbeit-887321.php

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