💰 Fördersumme: variiert
👥 Antragsberechtigt: Filmemacher*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
In Einzelfällen werden Filmprojekte gefördert, insofern sie den satzungsgemäßen Zielen, insbesondere den Themen Menschenrechte und Liberalismus, entsprechen.
IM DETAIL
- Neben verschiedener Stipendien fördert die Stiftung in Einzelfällen auch Filmprojekte, deren Konzepte formlos per Mail an die Stiftung versendet werden sollen
FÖRDERBEDINGUNGEN
- in Einzelfällen werden Teilbereiche einer Filmproduktion (keine Einschränkungen) gefördert, sofern die Inhalte zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung passen
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
KONTAKT
Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam
Tel.: 030 22 01 26 34
📧 service@freiheit.org
📞 +49 331 7019 92
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