Hörspiel- und Audioförderung

06oktGanztägigHörspiel- und AudioförderungFörderebene: Regional | Summe: | Zielgruppe: Autor*innen, Podcaster*innen, Journalist*innen, Produzent*innen | Antragsdeadline: 06.10.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichDiverse

Infos

💰 Fördersumme: individuell, in der Regel als Zuschuss für Entwicklung und Produktion (Höhe projektabhängig)

🗓️ Antragsfristen: 06.10.2025

👥 Antragsberechtigt: Autorinnen, Regisseurinnen, Produzentinnen, Hörspielmacherinnen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland – bevorzugt in Nordrhein-Westfalen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Hörspiel- und Audioförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Entwicklung, Produktion und Realisierung von Hörspielen, Podcasts und anderen innovativen Audioformaten.

Gefördert werden sowohl literarisch anspruchsvolle als auch experimentelle Hörspielformen, die zur Weiterentwicklung des Mediums Audio beitragen.

Ziel ist es, die Audiokultur in Nordrhein-Westfalen zu stärken und den kreativen Umgang mit akustischem Erzählen zu fördern – sowohl für lineare als auch digitale Auswertungsformen.


IM DETAIL

  • Förderung kann als Zuschuss (anteilige Finanzierung) gewährt werden.

  • Projekte sollen inhaltlich, künstlerisch oder formal innovativ sein.

  • Gefördert werden fiktionale und dokumentarische Audioformate wie Hörspiele, Hörserien, Podcasts oder Klangkunstwerke.

  • Die Förderung kann sowohl für Entwicklung, Produktion als auch Postproduktion beantragt werden.

  • In der Regel erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung (EU).

  • Antragsteller*innen müssen den künstlerischen oder produzentischen Hauptsitz in Deutschland haben; bevorzugt werden Projekte mit NRW-Bezug.

  • Die Mittel müssen überwiegend in NRW eingesetzt werden.

  • Eine Kombination mit anderen Förderinstrumenten (z. B. BKM, ARD, Deutschlandfunk Kultur) ist möglich, sofern keine Doppelförderung besteht.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Entwicklung und Realisierung von literarischen, dokumentarischen oder experimentellen Hörspielen

Podcasts, Hörserien und narrative Audioprojekte mit kulturellem oder gesellschaftlichem Schwerpunkt

Innovative Klangkunst- und Audioformate (bspw. binaurale Produktionen, immersive oder interaktive Sound-Projekte)

Produktionsmaßnahmen wie Casting, Aufnahmen, Schnitt, Sounddesign und Mischung

Postproduktion und Vertrieb audiovisueller Audioformate


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Förderung erfolgt nach künstlerischen, kulturellen und formalen Kriterien.

  • Die Projekte müssen einen deutlich erkennbaren kulturellen Bezug aufweisen.

  • Ein inhaltlich und ästhetisch hoher Anspruch ist Voraussetzung.

  • Das geförderte Werk darf nicht primär kommerziell oder journalistisch ausgerichtet sein.

  • Die Förderung ist nicht rückzahlbar (Zuschuss).

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Der Förderbetrag soll weitestgehend in NRW verwendet werden.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular

  • Projektbeschreibung inkl. inhaltlicher, formaler und technischer Konzeption

  • Kalkulation und Finanzierungsplan

  • Zeitplan / Produktionsplan

  • Stab- und Mitwirkendenliste

  • ggf. Hörproben, Skriptauszüge oder Manuskriptentwurf

  • Firmenprofil / Filmografie oder künstlerischer Lebenslauf

  • Nachweis über den NRW-Bezug (Team, Aufnahmeort, Postproduktion etc.)


KONTAKT

📍 Film- und Medienstiftung NRW GmbH

Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf

📧 info@filmstiftung.de

📞 +49 211 930 50 – 0

🌐 filmstiftung.de/foerderung/audiofoerderung

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