Kinoförderung

KategorieFilmförderung18sepGanztägigKinoförderungFörderebene: Bundesweit | Summe: max. 200.000 € pro Jahr | Einreichzeitraum: 15.07. bis 18.09.2025 AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichDiverseRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 200.000 € pro Jahr und Spielstätte (50 % Zuschuss / 50 % Darlehen)

🗓️ Entscheidungssitzung: 18. September 2025

👥 Antragsberechtigt: Kinobetreiber*innen in Deutschland


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Kinoförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt Investitionen, Modernisierungen, Neuerrichtungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Kinostruktur sowie Projekte der Filmbildung.

Die Förderung dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Kinolandschaft, insbesondere kleiner und mittelgroßer Standorte.

Die Förderung erfolgt teils als nicht rückzahlbarer Zuschuss und teils als zinsloses Darlehen.


IM DETAIL

  • Förderhöhe: bis zu 200.000 € pro Jahr pro Spielstätte

    • 50 % Zuschuss

    • 50 % Darlehen (Rückzahlung bis zu 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei)

  • Zusätzlich werden bis zu 5.000 € für Beratung, Filmbildung oder Kinoentwicklung bereitgestellt.

  • Gefördert werden Maßnahmen, die der Verbesserung der Kinoqualität, der Filmbildung junger Menschen oder der Strukturstärkung der Kinobranche dienen.

  • Geförderte Maßnahmen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung begonnen werden.

  • Die Förderung darf maximal 80 % der Gesamtkosten des Projekts abdecken.

  • Kinobetreiber*innen mit mehreren Leinwänden können je Leinwand Fördermittel beantragen.

  • Fördermittel können für bauliche, technische und strukturelle Maßnahmen eingesetzt werden.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

Modernisierung und Umbau von Kinos

Neueröffnungen und Wiederinbetriebnahmen

Erneuerung technischer Ausstattung (Projektion, Ton, Beleuchtung, Barrierefreiheit)

Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Werbe- und Marketingmaßnahmen zur Publikumsentwicklung

Bildungsangebote zur Filmbildung und kulturellen Teilhabe


SONDERFÖRDERUNG 2025

Einmalige Sonderhilfe zur Förderung von Kinos im Jahr 2025 mit einem Gesamtbudget von 1,5 Mio. € – analog zur früheren Kinoreferenzförderung.

  • Förderfähig sind Kinos mit mind. 5.000 Referenzpunkten (basierend auf Besucherzahlen und Kinoprogrammpreisen 2024).

  • Die Förderhilfe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (max. 150.000 € pro Leinwand).

  • Mittel werden nach dem Verhältnis der Referenzpunkte verteilt.

  • Förderfähig sind Maßnahmen nach § 114 FFG (Modernisierung, Bau, technische Verbesserung) sowie Werbemaßnahmen.


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

  • Antragstellende müssen den ordnungsgemäßen Kinobetrieb nachweisen.

  • Bei Neuerrichtungen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

  • Es gilt das Mindestlohngesetz und die Einhaltung sozialer Standards.

  • Abgabe- und Besuchermeldungen an die FFA müssen ordnungsgemäß erfolgen.

  • Auszahlung erfolgt nach Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung (Rechnungen, Kostennachweise).

  • Fördermittel sind zweckgebunden und innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung zu verwenden.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Name/Firma, Anschrift, Unternehmensstatus (Klein-, mittleres Unternehmen)

  • Angaben zur Kino-Spielstätte (Adresse, Leinwandzahl, Besitzverhältnis)

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme

  • Kosten- und Finanzierungsplan

  • Kostenvoranschlag / DIN 276-Kostenberechnung

  • Nachweis über Miet-, Pacht- oder Eigentumsverhältnis

  • Erklärung zum Beginn der Maßnahme (innerhalb 6 Monate nach Bewilligung)

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (bei Neubau/Wiedereröffnung)

  • Berichtspflicht über die Auswirkungen der Maßnahme


KONTAKT

Margret Günzel

Teamleitung Auswertung

📞 +49 30 27577 – 320

Steffen Gronowski

Förderreferent – Kinoförderung 2025 / Zukunftsprogramm Kino

📞 +49 30 27577 – 422

Christin Schubert

Förderreferentin – Sonderförderung 2025 / Kinoreferenzförderung

📞 +49 30 27577 – 319

Sascha Lubrich

Förderreferent – Kinoförderung 2025 / Zukunftsprogramm Kino

📞 +49 30 27577 – 425

📧 kino@ffa.de

🌐 www.ffa.de/kinofoerderung-2.html

🌐 www.ffa.de/sonderfoerderung-kino-2025.html

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