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Kinoinvestitionsförderung
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50.000 € (max. 30 % der anerkannten Gesamtkosten)🗓️ Antragsfrist: 23.09.2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)👥 Antragsberechtigt: gewerbliche Filmtheaterbetreiber*innen in Baden-Württemberg
Infos
💰 Fördersumme: bis zu 50.000 € (max. 30 % der anerkannten Gesamtkosten)
🗓️ Antragsfrist: 23.09.2025 (ein Beratungsgespräch ist vorab erforderlich)
👥 Antragsberechtigt: gewerbliche Filmtheaterbetreiber*innen in Baden-Württemberg
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Investitionsförderung der MFG Baden-Württemberg unterstützt Kinos bei der Modernisierung und nachhaltigen Weiterentwicklung ihrer technischen und räumlichen Ausstattung.
Gefördert werden Investitionen, die zur Qualitätssteigerung, Energieeffizienz und Publikumsbindung beitragen.
Ziel ist, Filmtheater als kulturelle Orte in Baden-Württemberg zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Empfohlen wird ein Beratungsgespräch vor Antragstellung – insbesondere bei Erstanträgen oder größeren Maßnahmen.
IM DETAIL
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Gefördert werden nur Maßnahmen, die den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen der MFG-Vergabeordnung entsprechen.
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Maßnahmen dürfen erst nach Antragseinreichung begonnen werden (eine Auftragsvergabe gilt bereits als Beginn).
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Pro Filmtheater kann nur einmal jährlich eine Förderung nach Ziff. 6.2.1 oder 6.2.7 VO beantragt werden.
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Bevorzugt gefördert werden Kinos, die in den letzten drei Jahren einen Preis oder eine Programmauszeichnung erhalten haben.
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Bereits geförderte Investitionen sind fünf Jahre zweckgebunden; bei früherer Veräußerung oder Schließung muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Investitionen in Ausstattung und Technik
• Umbauten, Verlagerungen oder Neubauten bestehender Filmtheater
• Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit (z. B. Energieeffizienz, ressourcenschonende Systeme)
• In Einzelfällen: Marketing-, Kundenbindungs- oder filmbezogene Veranstaltungsmaßnahmen (max. 10.000 €)
Nicht förderbar: Grundstücks- und Gebäudekauf, allgemeine Verwaltungskosten, Außenanlagen, Leasing oder Eigenleistungen.
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Max. 30 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 50.000 € Zuschuss
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Für Sondermaßnahmen (Marketing/Events): max. 10.000 €
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Eigen- oder Fremdmittel müssen in angemessenem Umfang eingesetzt werden (mind. 20 % Eigenanteil)
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Fördergegenstände sind 5 Jahre gebunden
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Zuschüsse gelten als staatliche Beihilfe gemäß Art. 53 AGVO, Beihilfeintensität max. 80 % der Gesamtkosten
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Bei Maßnahmen nach Ziff. 6.2.7 VO: Nachweis eines Baden-Württemberg-Effekts (Ausgaben in BW mindestens in Höhe des Zuschusses)
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Original, unterschrieben, mit Firmenstempel)
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Projektbeschreibung (Ziel, Umfang, Zeitrahmen, Standort)
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Kalkulation (detailliert, netto, ohne Eigenleistungen)
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Finanzierungsplan (inkl. Nachweise über Eigen-/Fremdmittel)
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Nachweise zur Gewerblichkeit (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Satzung, Steuerberaterbestätigung)
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Angaben zum Kino: Standort, Ausstattung, Technik, Spielplan, Besucherstruktur
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Nachweis zur ökologischen Nachhaltigkeit (separate Anlage)
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Alle Unterlagen auch digital auf Datenträger (USB/CD/DVD) einreichen
RÜCKZAHLUNG
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Bei Veräußerung geförderter Gegenstände oder Einstellung des Betriebs innerhalb von 5 Jahren: anteilige Rückzahlung
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Zuschüsse für Veranstaltungen oder Marketing sind zweckgebunden für Maßnahmen in Baden-Württemberg
KONTAKT
Katrina Schad
📧 schad@mfg.de 📞 0711 907 15 419
Maria Gomez
📧 gomez@mfg.de 📞 0711 907 15 416
🌐 film.mfg.de/foerderungen/kinofoerderung/investitionsfoerderung
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