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New Media Förderung - Innovative Audiovisuelle Inhalte, Serielle Formate, Games
Infos
💰 Förderart: Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen, 💰 Förderung: Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Projektentwicklungskosten
Infos
💰 Förderart: Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen,
💰 Förderung: Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Projektentwicklungskosten
🗓️ Antragsfrist: 21.07.2026
📞 Beratungsgespräch: bis 07.07.2026
👥 Antragsberechtigt: Entwicklerinnen sowie Produzentinnen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Das Medienboard Berlin-Brandenburg fördert die Entwicklung und Herstellung innovativer audiovisueller Inhalte wie:
- Games
- Multiplattform-Content
- Virtual-Reality- und Augmented-Reality-Projekte
- Serielle und digitale Formate
Gefördert werden Projekte, die eine erfolgreiche Auswertung erwarten lassen oder im besonderen Interesse des Medienstandorts Berlin-Brandenburg liegen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Die Abwicklung übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
WICHTIGE FÖRDERBEDINGUNGEN
- Mit der konkreten Umsetzung darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.
- Fördermittel müssen mindestens in Höhe der bewilligten Summe in Berlin-Brandenburg ausgegeben werden.
- Förderungen können mit anderen öffentlichen oder privaten Mitteln kombiniert werden.
- Eigenanteil: Der Eigenanteil soll in der Regel 50 % betragen; die Förderhöhe bemisst sich am deutschen Finanzierungsanteil.
- Netto-Prinzip: Förderfähige Kosten werden vor Steuern berechnet.
- ILB-Bearbeitungsgebühr: 3 % des beantragten Darlehens
- Rückzahlung erfolgt aus Verwertungserlösen (Tilgung i. d. R. innerhalb von 5 Jahren nach Verwertungsbeginn).
- Antragsteller müssen unabhängige Produzent*innen sein
- Studierende sind nicht antragsberechtigt
- Mit der konkreten Umsetzung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
- Reine Auftragsproduktionen sind nicht förderfähig
- Rechteaufteilung zwischen Produzent und Auswerter muss fair und ausgewogen sein
- Der Produzent muss einen angemessenen Eigenanteil einbringen
- Zwei Belegkopien des fertigen Werks müssen dem Medienboard überlassen werden
- Rückzahlung bei
- Staffelbestellung
- Produktionsbeginn
- Verwertung von Rechten
- Rückzahlungspflicht endet in der Regel 5 Jahre nach erster Veröffentlichung
Nach vollständiger Rückzahlung können innerhalb von drei Jahren erneut Mittel als Erfolgsdarlehen beantragt werden.
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
- projektbezogene Entwicklungs- und Herstellungskosten
- pauschale Handlungskosten bis zu 7,5 % der kalkulierten Gesamtkosten ohne ILB-Gebühr
- Visualisierungshilfen und ggf. Referenzprojekte
- Marketing- und Geschäftsmodellentwicklung, soweit projektbezogen
- Mietkosten innerhalb des Projektzeitraums
Nicht oder in der Regel nicht förderfähig:
- Finanzierungskosten
- Überschreitungsreserven
- vor Antragstellung entstandene Kosten
- Anlagegüter wie Soft- und Hardware oder Möbel, die nach Projektende beim Unternehmen verbleiben
Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Projektentwicklungskosten
Auszahlung in drei Raten nach Projektfortschritt
Letzte Rate (10 %) nach Prüfung des Schlussberichts
Bearbeitungsgebühr der ILB: 3 % des beantragten Darlehens
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Der Antrag muss online eingereicht werden (Freischaltung erst nach Antragsgespräch).
Der Antrag muss insbesondere enthalten:
- Inhaltsangabe / Beschreibung der Maßnahme
- MarketingkonzeptAlleinstellungsmerkmal / USP
- KonkurrenzanalyseAngaben zum geplanten Geschäftsmodell
- Erlösprognosedetaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem
- Regionaleffekt
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsnachweise
- Recoupmentplan
- Visualisierungshilfen, ggf. Referenzprojekte
- Angaben zum Team
- Firmenprofil
- Handelsregisterauszug mit Gesellschafterliste bzw. GbR-Vertrag oder Gewerbeanmeldung
- wirtschaftliche Unterlagen zum Unternehmen, z. B. aktueller Jahresabschluss inklusive G+V, aktuelle BWA, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Steuerbescheid
📍 Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
+49 331 74387 18
🌐 www.medienboard.de
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