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New Media Förderung - Innovative Audiovisuelle Inhalte, Serielle Formate, Games
Infos
💰 Förderart: Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen 💰 Förderung: Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Projektentwicklungskosten 🗓️
Infos
💰 Förderart: Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
💰 Förderung: Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Projektentwicklungskosten
🗓️ Antragsfrist: 28.04.2026
📞 Beratungsgespräch: bis 14.04.2026
👥 Antragsberechtigt: Entwicklerinnen sowie Produzentinnen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Das Medienboard Berlin-Brandenburg fördert die Entwicklung und Herstellung innovativer audiovisueller Inhalte wie:
- Games
- Multiplattform-Content
- Virtual-Reality- und Augmented-Reality-Projekte
- Serielle und digitale Formate
Gefördert werden Projekte, die eine erfolgreiche Auswertung erwarten lassen oder im besonderen Interesse des Medienstandorts Berlin-Brandenburg liegen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Die Abwicklung übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
WICHTIGE FÖRDERBEDINGUNGEN
- Mit der konkreten Umsetzung darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.
- Fördermittel müssen mindestens in Höhe der bewilligten Summe in Berlin-Brandenburg ausgegeben werden.
- Förderungen können mit anderen öffentlichen oder privaten Mitteln kombiniert werden.
- Eigenanteil: In der Regel 50 % der Finanzierung (angemessene Eigenbeteiligung erforderlich).
- Netto-Prinzip: Förderfähige Kosten werden vor Steuern berechnet.
- ILB-Bearbeitungsgebühr: 3 % des beantragten Darlehens (mind. 500 € bei kleineren Summen).
- Rückzahlung erfolgt aus Verwertungserlösen (Tilgung i. d. R. innerhalb von 5 Jahren nach Verwertungsbeginn).
- Antragsteller müssen unabhängige Produzent:innen sein
- Studierende sind nicht antragsberechtigt
- Mit dem Projekt darf erst nach Förderentscheidung begonnen werden
- Reine Auftragsproduktionen sind nicht förderfähig
- Rechteaufteilung zwischen Produzent und Auswerter muss fair und ausgewogen sein
- Der Produzent muss einen angemessenen Eigenanteil einbringen
- Zwei Belegkopien des fertigen Werks müssen dem Medienboard überlassen werden
- Rückzahlung bei
- Staffelbestellung
- Produktionsbeginn
- Verwertung von Rechten
- Rückzahlungspflicht endet in der Regel 5 Jahre nach erster Veröffentlichung
Nach vollständiger Rückzahlung können innerhalb von drei Jahren erneut Mittel als Erfolgsdarlehen beantragt werden.
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
- Projektbezogene Entwicklungs- und Herstellungskosten
- Marketing- und Geschäftsmodellentwicklung
- Team- und Produktionskosten
- Gewinn bis 7,5 %
- Handlungskosten (bis 6 % der Fertigungskosten)
- Mietkosten innerhalb des Projektzeitraums
Honorare für:
- Autor:innen / Writer’s Room
- Dramaturg:innen
- Formatentwickler:innen
- Showrunner
- Regiemitarbeit
- Produktionskosten eines Serienpiloten
- Fach- und Rechtsberatung (z. B. Green Filming, Audience Building)
- Recherchekosten
- Motivsuche
- Technische Beratung
- Casting
Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Projektentwicklungskosten
In Ausnahmefällen bis zu 80 %
Auszahlung in drei Raten nach Projektfortschritt
Letzte Rate (10 %) nach Prüfung des Schlussberichts
Bearbeitungsgebühr der ILB: 1 % des Darlehens
- Mindestgebühr 500 € bei Darlehen zwischen 10.000 € und 50.000 €
Nicht förderfähig sind in der Regel:
- Finanzierungskosten
- Überschreitungsreserven
- Anlagegüter, die dauerhaft beim Unternehmen verbleiben
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Der Antrag muss online eingereicht werden (Freischaltung erst nach Antragsgespräch).
Der Antrag muss insbesondere enthalten:
Projektunterlagen
- Exposé / Treatment oder Drehbuch
- Ausführliches Konzept
- Storyline (bei fiktionalen Serien)
- Visualisierung des Serien-Looks
- Analyse der Auswertungsmöglichkeiten
Finanzielle Unterlagen
- Kalkulation der Entwicklungskosten
- Finanzierungsplan
Markt- und Produktionsstrategie
- Producer’s Notes zur Stoffentwicklung
- Zielgruppenanalyse / Reichweitenstrategie
- Erlösmodell
- ggf. Recoupmentplan
Partnerschaften
- LOI eines Auswerters (z. B. TV-Sender, VoD-Plattform oder Vertrieb) bei Serial-Drama
Rechte
- Rechteklärung des Urhebers oder Optionsvertrag
- Entwicklungs- bzw. Drehbuchvertrag zwischen Autor:in und Produzent:in
Planung
- Zeitplan für die Entwicklung
📍 Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
+49 331 74387 18
🌐 www.medienboard.de
Mehr
Ort
Medienboard Berlin-Brandenburg
August-Bebel-Str. 28, Potsdam 14482, Germany
49 331 74387 20 j.heinrich@medienboard.de
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