💰 Fördersumme: 250.000 €
🗓️ Antragsfristen: 30.09.2025 (Beratungsgespräch notwendig)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Es werden programmfüllende Filme gefördert, sowie auch andere audiovisuelle Medien.
FÖRDERBEDINGUNGEN
Rückzahlung:
• Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von bedingt rückzahlbaren Darlehen.
• Produzenten sind verpflichtet, einen Abschlussbericht zur Einhaltung der ökologischen Standards einzureichen, um die letzte Förderrate auszuzahlen.
Darlehen:
• Die Anteilfinanzierung beträgt bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben des Projekts, maximal jedoch 250.000 Euro pro Projekt.
Eigenanteil:
• Bei Dokumentarfilmen und anderen Medienproduktionen mit Gesamtherstellungskosten unter 200.000 Euro sowie bei Spielfilmen mit Herstellungskosten von unter 1 Mio. Euro kann die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Ausschlüsse:
• Hochschulprojekte und Eigenproduktionen von Rundfunkveranstaltern sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis auf ökologische Standards:
• Mit der Antragstellung verpflichten sich Produzent:innen zur Einhaltung ökologischer Standards. Weitere Informationen finden Sie unter: www.green-motion.org.
• Produktionsunternehmen, die eine Förderung erhalten, müssen die Einhaltung dieser Standards nachweisen. Der Prüfbericht ist digital bei der Filmförderungsanstalt (FFA) einzureichen, unabhängig von einer möglichen Bundesförderung, ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühren.
• Der von der FFA erstellte Prüfbericht muss im Rahmen der Schlussprüfung vorgelegt werden. Die Bestätigung über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung ist Voraussetzung für die Auszahlung der letzten Förderrate.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
• Förderanträge mit vorheriger Beratung
KONTAKT
📍 MV Filmförderung GmbH
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