Produktionsvorbereitung

KategorieFilmförderung04sepGanztägigProduktionsvorbereitungFörderebene: Regional | Summe: max. 100.000 € | Antragsdeadline: 04.09.2025 AnbieterFilm- und Medienstiftung NRWBereichProduktionArt der ProuduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionNordrhein-Westfalen

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 100.000 €, max. 80 % der kalkulierten Projektvorbereitungskosten (Zuschuss für Fördernehmerinnen aus NRW)

🗓️ Antragsfrist: 04. September 2025

👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen mit Unternehmenssitz in Deutschland


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsvorbereitungsförderung der Film- und Medienstiftung NRW unterstützt Produzent*innen bei der konkreten Vorbereitung von Kino- und Filmprojekten.

Ziel ist die Umsetzung hochwertiger Filmproduktionen in Nordrhein-Westfalen, indem vorbereitende Maßnahmen finanziert werden – etwa Kalkulation, Drehortsuche, Casting oder technische Planung.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben, sofern die Fördernehmer*innen ihren Sitz in NRW haben, andernfalls als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen.


IM DETAIL

  • Förderfähig sind Projekte, die in NRW realisiert werden oder einen starken NRW-Bezug aufweisen.

  • Förderquote: bis zu 80 % der kalkulierten Kosten.

  • Maximale Förderung: 100.000 €.

  • Förderart: Zuschuss (für NRW-Fördernehmer*innen) oder zinsloses Darlehen.

  • Regionaleffekt: Der Förderbetrag soll soweit wie möglich in NRW verwendet werden.

  • Die Förderung dient der Vorbereitung der Filmherstellung und schließt damit die Lücke zwischen Stoffentwicklung und Produktionsbeginn.

  • Wird das Projekt innerhalb von 36 Monaten nach Auszahlung nicht realisiert, gehen die mit der Förderung erworbenen Rechte an die Filmstiftung über.

  • Gegen Rückzahlung des Förderbetrags kann eine Rückübertragung der Rechte beantragt werden.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Drehortsuche, Castings und Motivaufnahmen

• Kalkulation, Drehplan und technische Vorbereitung

• Erstellung von Visuals, Moodfilmen oder Storyboards

• Klärung von Rechten, Verträgen und Produktionsbeteiligungen

• Aufbau der Produktionsstruktur und Finanzierungsplanung

• Vorproduktion von Szenen, Rehearsals oder Testaufnahmen


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Antragstellende müssen Produzent*innen mit Sitz in Deutschland sein.

  • Der Förderbetrag soll überwiegend in NRW verwendet werden.

  • Bei Fördernehmer*innen aus NRW erfolgt die Förderung als Zuschuss, ansonsten als zinsloses Darlehen.

  • Wird das Vorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten nach Auszahlung realisiert, verfallen die Förderrechte.

  • Projektbeginn darf nicht vor Antragstellung erfolgen.

  • Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin ist verpflichtend vor Antragstellung.

  • Eine neue Förderung in Höhe der Rückzahlung kann später beantragt werden.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Nach Beratungsgespräch erfolgt die Freischaltung zur Antragstellung im Onlineportal

  • Erforderliche Unterlagen (im Gespräch festgelegt), i. d. R.:

    • Drehbuch

    • Kalkulation der Produktionsvorbereitungskosten

    • Zeit- und Maßnahmenplan

    • Nachweis über NRW-Bezug


KONTAKT

Meike Savarin

Referentin TV / Serien / Animation – Film- und Medienstiftung NRW

📞 +49 221 260 30 312

📧 info@filmstiftung.de

🌐 filmstiftung.de/foerderung/kinofilm/vorbereitung

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