Infos
Förderug von programmfüllenden Filmen (mind. 79min , Kinderfilme mind. 59min)
Förderung von programmfüllenden Filmen (mind. 79min, Kinderfilme mind. 59min)
Antragsberechtigt: Produzent*innen
Antragsdeadline: 14.10.2025, Antragsgespräche bis 30.09.2025
Zu beachten:
50% Eigenanteil. Antragsgespräch erforderlich.
Einzureichende Dokumente:
Drehbuch,
-
- Nachweis über den Erwerb oder möglichen Erwerb (Option) der Stoffrechte,
- detaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt,
- Finanzierungsplan, inkl. Nachweis der einzelnen Finanzierungsbestandteile
- Stab – und Besetzungsliste,
- Producer‘s und director‘s notes,
- Auswertungsnachweis, z.B. Vertrag, durch den die gewerbliche Auswertung des Films sichergestellt wird,
- ggf. Nachweis des Rechterückfalls, d.h. dass im Auswertungsvertrag mit einer öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalt oder einem privaten Fernsehsender ein Rückfall der Fernsehnutzungsrechte an Produzent/in entsprechend den Regelungen des FFG vereinbart wird,
- Recoupmentplan mit der Darstellung der Verteilung der Rückflüsse aus dem
- Produzentennettoanteil bis zur Volltilgung des Förderdarlehens,
- Erklärungen der Antragstellenden zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder der Einhaltung vergleichbarer sozialer Standards und des Mindestlohngesetzes , und zu Unternehmen in Schwierigkeiten sowie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz,
- Kopie des Handelsregisterauszugs mit Gesellschafterliste, bzw. ein GbR-Vertrag oder eine Gewerbeanmeldung und ein aktueller Jahresabschluss inklusive G V,
- Kalkulation des voraussichtlich verursachten Ausstoßes von
- CO₂-Emissionen durch die Produktion des Films mittels eines CO2-Rechners, sowie die Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der
- ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (Drehbeginn) mit Begründung
Kontaktperson
Jessica Heinrich, Leitung Backoffice, Telefon: 49 331 74387 20, E-Mail: j.heinrich@medienboard.de