Produktionsförderung (Fiktion und Dokumentarfilm)

KategorieFilmförderung14oktGanztägigProduktionsförderung (Fiktion und Dokumentarfilm)Förderebene: Bundesweit | Summe: max. 50% der Herstellungskosten | Antragsgespräche bis 14.10.2025 AnbieterMedienboard Berlin-BrandenburgBereichProduktionArt der ProduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBerlin/Brandenburg

Infos

💰 Fördersumme: abhängig vom Projekt – in der Regel bis zu 50 % der Herstellungskosten (zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen)

🗓️ Antragsfrist: 14. Oktober 2025

📞 Antragsgespräch: bis 30. September 2025 (Pflicht)

👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen (keine Studierenden)


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung des Medienboard Berlin-Brandenburg richtet sich an fiktionale und dokumentarische Kinofilme, die eine Laufzeit von mindestens 79 Minuten (bzw. 59 Minuten bei Kinderfilmen) aufweisen.

Gefördert werden Filme mit herausragender künstlerischer oder kultureller Qualität, die im besonderen filmwirtschaftlichen oder filmkulturellen Interesse der Region Berlin-Brandenburg stehen.

Die Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen gemäß der Förderrichtlinie 2024 (§ 2.2).


IM DETAIL

  • Förderquote: in der Regel bis 50 % der beihilfefähigen Kosten.
  • Eigenanteil: Antragsteller*in muss mind. 50 % des deutschen Finanzierungsanteils erbringen.

    • Dieser kann über Eigen- und Fremdmittel, Referenzmittel, Preise, Garantien oder rückgestellte Eigenleistungen erfolgen.

  • Förderart: zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen.
  • Rückzahlung:

    • erfolgt aus den in- und ausländischen Verwertungserlösen;
    • i. d. R. 50 % der Produzent*innen-Erlöse fließen an das Medienboard;
    • endet 10 Jahre nach Kinostart (Verlängerung möglich).

  • Regionaleffekt: mindestens die Fördersumme soll in Berlin und/oder Brandenburg ausgegeben werden.
  • Rückfall der Rechte: in Auswertungsverträgen mit Sendern oder VoD-Anbietern muss ein Rückfall der Fernsehnutzungsrechte an den/die Produzent*in vereinbart sein.
  • Premiere: soll vorzugsweise in Berlin oder Brandenburg stattfinden.
  • Kumulative Förderung: mit anderen Förderprogrammen (z. B. FFA, BKM) möglich, sofern EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden.
  • Nachhaltigkeit: Einhaltung der ökologischen Standards für Filmproduktionen (CO₂-Kalkulation, nachhaltige Produktion).
  • Soziale Verantwortung: faire Arbeitsbedingungen, Tarifverträge, Gleichstellung und Diversität verpflichtend.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Drehbuch
  • Nachweis der Rechtekette (Erwerb oder Option auf Stoffrechte)
  • Detaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt
  • Finanzierungsplan inkl. Nachweis der Finanzierungsbestandteile
  • Stab- & Besetzungsliste
  • Producer’s & Director’s Notes
  • Auswertungsnachweis (z. B. Verleihvertrag oder VoD-Vertrag)
  • Ggf. Nachweis Rechterückfall gemäß FFG
  • Recoupmentplan (Darstellung der Rückflüsse bis zur Volltilgung des Darlehens)
  • Erklärungen zur Einhaltung von Branchentarifverträgen, Mindestlohn, Sozialstandards und KI-Einsatz
  • Nachweis Unternehmensstruktur (Handelsregisterauszug, GbR-Vertrag oder Gewerbeanmeldung, Jahresabschluss inkl. G & V)
  • CO₂-Kalkulation der Produktion + Selbsterklärung zur Einhaltung ökologischer Standards
  • Ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Drehbeginn) mit Begründung


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Mit den Dreharbeiten darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.
  • Gesamtfinanzierung muss spätestens 6 Monate nach Zusage nachgewiesen werden.
  • Verwendungsnachweis und Archivkopie (für die Stiftung Deutsche Kinemathek) sind Pflicht.
  • Im Abspann und allen Werbematerialien muss das Medienboard-Logo genannt werden.
  • Getilgte Förderbeträge können innerhalb von 3 Jahren als Erfolgsdarlehen für neue Projekte genutzt werden.


KONTAKT

Jessica Heinrich

Leitung Backoffice – Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH

📞 +49 331 74387 20

📧 j.heinrich@medienboard.de

📍 August-Bebel-Straße 26–53, 14482 Potsdam-Babelsberg

🌐 www.medienboard.de/foerderung/film

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