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Produktionsförderung (Kino und TV)
Infos
💰 Fördersumme: abhängig von Projekt und Finanzierungsstruktur (Darlehen oder Zuschuss) 🗓️ Antragsfrist: 20. Oktober 2025 👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen sowie Regisseurinnen (mit Absichtserklärung eines/r Produzent*in) INFORMATIONEN ZUR
Infos
💰 Fördersumme: abhängig von Projekt und Finanzierungsstruktur (Darlehen oder Zuschuss)
🗓️ Antragsfrist: 20. Oktober 2025
👥 Antragsberechtigt: Produzentinnen sowie Regisseurinnen (mit Absichtserklärung eines/r Produzent*in)
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Produktionsförderung der MDM unterstützt wirtschaftlich und kulturell erfolgversprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Gefördert werden Kino-, TV- und andere audiovisuelle Produktionen, die zur Stärkung der mitteldeutschen Film- und Medienlandschaft beitragen.
Die Förderung wird als Darlehen oder als Zuschuss gewährt und richtet sich an Projekte, deren Projektentwicklung abgeschlossen ist.
Ein verpflichtendes Beratungsgespräch sollte bis zum 06. Oktober 2025 stattfinden.
IM DETAIL
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Einreichung ist nur möglich, wenn die Projektentwicklung abgeschlossen ist.
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Förderfähig sind Kinofilme, TV-Produktionen und internationale Koproduktionen mit nachweisbarem Regionaleffekt in Mitteldeutschland.
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Die Höhe des Produzent*innenhonorars richtet sich nach den Herstellungskosten:
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Bis 300.000 €: max. 15.000 €
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300.000–500.000 €: max. 25.000 €
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Über 500.000 €: max. 5 % der anerkannten Herstellungskosten, jedoch höchstens 250.000 €
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Für TV-Produktionen gilt:
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Anerkannt wird ein Gewinn von bis zu 6 % der Fertigungs- und Handlungskosten, max. 350.000 €
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Bei internationalen Koproduktionen dient der deutsche Finanzierungsanteil als Berechnungsgrundlage.
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Verwertungskonzept und Angaben zum Verleih sind obligatorisch.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen, Dokumentar- und Animationsfilmen
• Internationale Koproduktionen mit mitteldeutscher Beteiligung
• Serielle Formate und crossmediale Projekte mit kulturellem Bezug zur Region
• Maßnahmen zur Sicherung von Regionalausgaben (Regionaleffekt)
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
Allgemeine Unterlagen:
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Angaben zum Unternehmen
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Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftervertrag
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Jahresabschluss
Projektunterlagen:
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Inhaltsangabe
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Visualisierungshilfen / Pitchdeck
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Sichtungslinks / Trailer
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Director’s und Producer’s Note
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Drehdaten, Drehtage und Motivliste
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Stab- und Besetzungsliste (inkl. Hauptdarsteller*innen)
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Liste der Dienstleister*innen aus Mitteldeutschland
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Kalkulation mit Darstellung der Regionaleffekte
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Finanzierungsplan
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Darstellung der Koproduktionsstruktur
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Rechtekette
WICHTIGE HINWEISE
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Der Regionaleffekt (Ausgaben in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) muss nachvollziehbar belegt werden.
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Eine Förderung setzt eine professionelle Auswertungsstrategie voraus (z. B. Kinostart, Festival, Streaming).
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Eigenmittelanteil kann in Absprache mit der MDM flexibel gestaltet werden.
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Rückzahlungspflicht besteht, wenn Erlöse oder Verwertungserfolge erzielt werden.
KONTAKT
Kassandra Mai
Förderbereich – Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)
📞 +49 341 269 87 17
Weitere Fördermitarbeiter*innen:
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