Um unsere Webseite optimal für dich zu gestalten verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die Weitere Nutzung unserer Seite stimmst du der Nutzung von Cookies zu. Weitere Informationen findest du hier in unserer Datenschutzerklärung.
Produktionsförderung (Spielfilm) - High End
Infos
💰 Fördersumme: individuell, als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen 🗓️ Antragsfrist: 04. November 2025 👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG Die Produktionsförderung Spielfilm (High End)
Infos
💰 Fördersumme: individuell, als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen
🗓️ Antragsfrist: 04. November 2025
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Produktionsförderung Spielfilm (High End) der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt die Herstellung von hochwertigen, programmfüllenden Kino-Spielfilmen.
Gefördert werden Produktionen, die sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich erfolgversprechend sind und zur Stärkung des Filmstandorts Hamburg/Schleswig-Holstein beitragen.
Die Förderung wird als zinsloses, erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen vergeben.
Ein verpflichtendes Antragsgespräch muss mindestens 14 Tage vor Antragstellung stattfinden.
IM DETAIL
-
Art der Förderung: erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen (zinslos)
-
Ziel: Realisierung hochwertiger Kino-Spielfilme mit künstlerischem Anspruch und klarer Marktstrategie
-
Förderquote: in der Regel bis zu 50 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten
-
Regionaleffekt: mindestens 150 % der Fördersumme müssen in Hamburg und/oder Schleswig-Holstein ausgegeben werden
-
Eigenanteil: mind. 5 % der Herstellungskosten (Eigenmittel, Beistellungen oder Rückstellungen)
-
Dreharbeiten: dürfen nicht vor Antragstellung beginnen
-
Internationale Koproduktionen: der deutsche Finanzierungsanteil gilt als Bemessungsgrundlage
-
Soziale Standards: Mindestlohngesetz und branchenübliche Gagen sind einzuhalten
-
Diversität & Nachhaltigkeit: Antragsteller*innen müssen eine Diversitätserklärung und eine Bestätigung ökologischer Nachhaltigkeit einreichen
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Produktion von programmfüllenden Spielfilmen
• Internationale Koproduktionen mit deutschem Anteil
• Postproduktion, Ton, Mischung, Farbkorrektur, VFX
• Erstellung barrierefreier Fassungen
• Green-Producing-Maßnahmen
• Marketing- und Premierenmaßnahmen im Zusammenhang mit der Produktion
FÖRDERBEDINGUNGEN
-
Regionaleffekte: getrennt nach Hamburg und Schleswig-Holstein auszuweisen
-
Kalkulation: nach FFA-Kalkulationsschema, vollständig und branchenüblich (netto, ohne MwSt.)
-
Gesamtkosten: müssen auch Drehbuch- und Entwicklungsphasen abbilden
-
Produzentenhonorare: werden angerechnet
-
Eigenleistungen: gesondert ausweisen (werden im Nachweis nur in kalkulierter Höhe anerkannt)
-
Koproduktionen: schriftliche Vereinbarung über Rechte, Zuständigkeiten und Erlösaufteilung erforderlich
-
Archivkopie: muss im Bundesarchiv hinterlegt werden
-
Barrierefreiheit: verpflichtend bei FFA-geförderten Filmen, empfohlen für alle Produktionen
-
Tilgung: aus Verwertungserlösen, nach Rückführung vorrangiger Mittel, max. 50 % der Produzent*innenerlöse
-
Tilgungszeitraum: mindestens 5 Jahre nach Kinostart oder Veröffentlichung
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
-
Inhaltsangabe (max. 5.000 Zeichen)
-
Filmografie & Vita der Autor*innen (je max. 1 Seite)
-
Firmenporträt der Produktionsfirma (max. 1 Seite)
-
Autor*innenkommentar (max. 1 Seite)
-
Produzent*innenkommentar (inkl. Genre, Zielgruppe, max. 1 Seite)
-
Drehbuch (bei Dokumentarfilmen: projektbezogene Beschreibung)
-
Finanzierungsplan (aktueller Stand, Änderungen müssen gemeldet werden)
-
Nachweis über Verfilmungs- & Auswertungsrechte
-
Kostenzusammenfassung (HH/SH getrennt, inkl. Regionaleffekte anderer Bundesländer)
-
Koproduktionsvereinbarung (Rechteaufteilung, Anteile, Erlösstruktur)
-
Stab- & Besetzungsliste (inkl. steuerlichem Wohnsitz, Status: angefragt/bestätigt)
-
Drehtage & Drehorte (innen/außen, HH/SH geplant/genehmigt)
-
Auswertungskonzept (national & international, Zielgruppe, USP, Festivalstrategie, max. 1 Seite)
-
Status des Verleih- oder Weltvertriebsvertrags (inkl. Vertragsdetails)
NACH DER FÖRDERZUSAGE
-
Auszahlung erfolgt in fünf Raten:
-
25 % bei Vertragsabschluss
-
10 % nach Abrechnung der Maßnahme
-
-
Wirtschaftsprüfung erfolgt durch von MOIN beauftragte Prüfstelle
-
Pressetermin bei Dreharbeiten in HH/SH ist vorzusehen
-
Premiere: bevorzugt in Hamburg oder Schleswig-Holstein
-
Pressematerialien: müssen zur Verfügung gestellt werden
KONTAKT
Katrin Mersmann
Leitung Förderung, Internationale Koproduktion, Serie
📞 +49 40 398 37 – 27
📧 mersmann@moin-filmfoerderung.de
Sonja Collison
Deutscher Spielfilm, Kinder- & Animationsfilm (Sabbatical-Vertretung Jens Kiefer)
📞 +49 40 398 37 – 28
📧 collison@moin-filmfoerderung.de
🌐 moin-filmfoerderung.de/foerderung/foerderarten/produktion-spielfilm
Mehr
