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Produktionsvorbereitungsförderung
Infos
💰 Fördersumme: 50.000 € 🗓️ Antragsfristen: 21.07.2026 – 04.08.2026 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich, mind. 5 Werktage vor Einreichschluss) 👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen
Infos
💰 Fördersumme: 50.000 €
🗓️ Antragsfristen: 21.07.2026 – 04.08.2026 (Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich, mind. 5 Werktage vor Einreichschluss)
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen haben
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Produktionsvorbereitungsförderung der Hessen Filmförderung unterstützt die Produktion filmischer Stoffe und Serien.
IM DETAIL
Wenn die Nutzungsrechte an den Ergebnissen einer Stoffentwicklungs-, Produktionsvorbereitungs- oder (Talent-) Paketförderung an Dritte abgetreten werden oder der Stoff verfilmt wird, muss die empfangene Fördersumme innerhalb von sechs Monaten nach der Abtretung oder dem Drehbeginn vollumfänglich an die HFM zurückerstattet werden. Bei der Einbringung in eine Koproduktionsgemeinschaft zählt der Drehbeginn, nicht der Zeitpunkt der Abtretung. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Vertragsabschluss mit der HFM.
Die Förderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens in einer maximalen Höhe von 50.000 Euro.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Kosten für die Stoff- und Projektentwicklung bei Film- und Serienproduktionen
Dazu gehören die Erstellung von Drehbüchern oder die allgemeine Stoffentwicklung für programmfüllende Filme und Serien.
Förderbar sind insbesondere folgende Entwicklungskosten:
• Rechteerwerb
• Honorare (Drehbuch, Dramaturgie extern, Produktion, Regie, Kamera etc.), soweit sie im Rahmen der Projektentwicklung zur Auszahlung kommen
• Kosten für Locationsuche, Casting
• Kosten für Kalkulations- und Drehplanerstellung
• Kosten für Recherche
• Kosten für Übersetzungen
• Reisekosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung
• Allgemeine Kosten im Rahmen der Projektentwicklung
• Kosten für Fach- und Rechtsberatung
• Kosten für die Erstellung eines Storyboards, Marketingkonzeptes, Teasers oder Trailers
FÖRDERBEDINGUNGEN
Die Förderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehens. Für Nachwuchsprojekte wird sie als Zuschuss bereitgestellt. Alle grundlegenden Regelungen zur Förderung sind in den Richtlinien festgehalten, wobei spezifische Bestimmungen im Fördervertrag geregelt werden können. Die Abwicklung erfolgt nach der Förderzusage durch die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC).
Es kann eine Producer’s Fee in Höhe von 5% der Herstellungskosten angesetzt werden. Bei internationalen Koproduktionen gilt der deutsche Finanzierungsanteil als
Berechnungsgrundlage.
Rückstellung: Rückgestellte und beigestellte Kostenpositionen sind in der Kalkulation aufzuführen, entsprechend zu kennzeichnen sowie im Finanzierungsplan als
Finanzierungsbausteine darzustellen.
Eigenanteil: Ein angemessener Eigenanteil von mindestens 5 % der Gesamtkosten ist erforderlich. Dieser kann folgendermaßen dargestellt werden:
·Eigenmittel: Eigene Barmittel, Crowd-Funding, Sponsoring in Form von Barmitteln
·Fremdmittel: Unbedingt rückzahlbare Darlehen von Dritten
·Rückgestellte Eigenleistungen: Keine Sachleistungen
·Gegenleistungen: Lizenzvoraberteilungen wie Verleih- und Vertriebsgarantien, die schriftlich zugesichert werden
·Handlungskosten, Sachleistungen der Hersteller*innen und Sachleisterkredite technischer Firmen zählen nicht zum Eigenanteil. Bei internationalen Koproduktionen wird der deutsche Finanzierungsanteil zur Berechnung des Eigenanteils herangezogen.
Hessen-Effekt: ist nicht zu erbringen, aber wünschenswert
EINZUREICHENDE DOKUMENTE
• Kurzbeschreibung/Inhaltsangabe (nicht länger als eine DIN A4 Seite)
• Producer’s Note/Director’s Note (pro Note nicht länger als zwei DIN A4 Seiten)
• Synopsis sowie Exposé (Dokumentarfilm/Experimentalfilm oder Drehbuch (Spielfilm) oder zusätzliche Visualisierung (Animationsfilm)
• bei TV oder Serien: Drehbücher und (falls vorhanden) LoI eines Senders oder eines VoD-Anbieters
• Selbsterklärung zur Rechtesituation inkl. Darstellung der Rechtekette (Auskunft über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte, Info über Regie- und Autor*innenverträge inkl. der entsprechend vereinbarten Gagen), evtl. Info zu Koproduktionsverträgen, Verleih- und Vertriebsverträgen oder Verträgen mit einem Sender, jeweils inkl. Angaben zur Aufteilung der Rechte und/oder Territorien)
• Detaillierte Kalkulation der Produktionsvorbereitung
• Kurze Begründung zum Hessenbezug
• Finanzierungsplan inklusive Auflistung aller bereits vorhandenen oder geplanten Finanzierungsbausteine der Produktionsvorbereitung
• Bio-/Filmografien (Produzent*innen, Regisseur*innen, Autor*innen, Kamerafrau*Kameramann)
• Entwicklungsplan Produktionsvorbereitung
BESONDERHEITEN
Bei geförderten Maßnahmen muss in Veröffentlichungen auf die Unterstützung der HF&M hingewiesen werden. Anträge auf Produktionsförderung sollten nach Abschluss der Projektvorbereitung in Hessen eingereicht werden.
KONTAKT
📍 Hessen Film & Medien GmbH
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
📧 wagner@hessenfilm.de
📞 069 15 32 404 75
📞 069 15 32 404 85
🌐 https://www.hessenfilm.de/stoff-projekt-entwicklung
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