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Projektentwicklung
Infos
💰 Fördersumme: monatlich
Infos
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💰 Fördersumme: monatlich 2.000 € (insgesamt 8.000 € – 12.000 € je nach Laufzeit)
🗓️ Antragsfrist: 30. September 2025, 11:00 Uhr (MEZ)
👥 Antragsberechtigt: Frauen und TIN*-Personen (trans*, inter*, nicht-binär) mit Wohnsitz und beruflichem Schwerpunkt in Berlin
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Arbeitsstipendien im Bereich Film und Video der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin fördern Frauen und TIN*-Personen, die als Filmemacher*innen künstlerisch tätig sind.
Ziel ist es, die künstlerische Entwicklung zu stärken und eine freie, eigenständige Arbeit ohne wirtschaftlichen Druck zu ermöglichen.
Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben, z. B.:
• Recherche und Stoffentwicklung
• Drehbucherstellung
• Dreharbeiten und Postproduktion
• Endfertigung von Filmen
IM DETAIL
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Bewerbung ausschließlich online über das Antragsportal der Senatsverwaltung
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Bewerbungsunterlagen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden
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Das Vorhaben muss im Kinokontext präsentierbar sein (keine reinen Videoinstallationen)
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Nur eine Bewerbung pro Person möglich
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Gruppenbewerbungen sind zulässig, sofern mehr als 50 % der Mitglieder in Berlin gemeldet sind
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Studierende (inkl. Promovierende) und Professor*innen sind nicht antragsberechtigt
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Die Stipendien sind mit anderen Berliner Stipendien bis zu 24.000 € jährlich kombinierbar
FÖRDERBEDINGUNGEN
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Förderhöhe: 2.000 €/Monat
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4 Monate = 8.000 €
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5 Monate = 10.000 €
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6 Monate = 12.000 €
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Stipendienzahl: ca. 13–15 (vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel)
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Zahlungsbeginn: voraussichtlich April 2026
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Stipendiat*innen müssen ihren Wohnsitz in Berlin während der Förderung beibehalten
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Nach Abschluss ist ein Sachbericht/Evaluierungsbogen einzureichen
BEWERTUNG & VERGABE
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Auswahl durch eine unabhängige Jury
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Kriterien:
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Künstlerische Qualität der bisherigen Arbeiten
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Realisierbarkeit des Vorhabens
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Bedeutung und Originalität des Projekts
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Erreichen der Öffentlichkeit und geplante Präsentationskontexte
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EINZUREICHENDE DOKUMENTE (online, max. 30 MB gesamt)
1. DOKU (max. 15 Seiten, 15 MB, PDF)
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Künstlerischer Lebenslauf mit Filmografie (max. 3 Seiten)
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Beschreibung des Arbeitsvorhabens (max. 10 Seiten, inkl. Bilder & Deckblatt)
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(Optional) Liste der wichtigsten Projektbeteiligten (max. 2 Seiten)
2. Links zu Film-/Videoarbeiten (max. 3 MB, PDF)
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bis zu 2 vollständige Filme (beliebige Länge)
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bis zu 2 Ausschnitte (max. 10 Minuten)
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Streaming-Links (kein Download, aktiv bis Jan 2026)
3. (Optional) Empfehlungsschreiben, Kooperationszusagen (max. 5 MB)
4. Nachweise zur Identität und Berliner Meldeadresse
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Personalausweis oder Pass + Meldebescheinigung
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ggf. Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
5. (Bei Gruppenbewerbungen)
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GbR-Vertrag oder Erklärung zum Zusammenschluss (unterschrieben von allen Beteiligten)
WICHTIGE HINWEISE
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Unvollständige oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt
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Nachreichungen sind nur bis Fristende möglich
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Keine postalische oder E-Mail-Einreichung
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Nach Absenden des Online-Antrags wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail verschickt
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Bei formalen Verstößen erfolgt keine Nachforderung fehlender Unterlagen
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Empfohlen: frühzeitige Antragstellung wegen großer Datenmengen beim Upload
ZEITPLAN
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Bewerbungsfrist: 30. September 2025 (11:00 Uhr MEZ)
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Jurysitzung: Winter 2025
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Mitteilung der Ergebnisse: bis Ende Februar 2026
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Förderbeginn: voraussichtlich April 2026
KONTAKT
Antje Glawe
Referat I A – Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen
📧 antje.glawe@kultur.berlin.de
📞 030 90228 676
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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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