Projektentwicklungsförderung (Dokumentarfilm)

KategorieFilmförderung08sepGanztägigProjektentwicklungsförderung (Dokumentarfilm)Förderebene: Bundesweit | Summe: 100.000 € | Antragsdeadline: 08.09.2026 AnbieterFilmförderungsanstalt FFA BereichDrehbuch, Produktion, Regie Art der ProduktionDokumentarfilm RegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: 100.000 € für Dokumentarfilme

🗓️ Antragsfrist: 08.09.26

👥 Antragsberechtigt: Hersteller*innen; bei Dokumentarfilmen zusätzlich Autor*innen und Regisseur*innen, jeweils unter bestimmten Referenzvoraussetzungen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung unterstützt die Entwicklung herausragender Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, einschließlich Animations- und Experimentalfilmen sowie hybrider Formen.

Es handelt sich bei der Förderung um nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen


IM DETAIL

  • Förderhöhe:

    • Dokumentarfilm: bis zu 100.000 €

  • Förderart: nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen

  • Nicht förderfähig: Studentenfilme und Projekte ohne Kinoauswertung

  • Produktionsbeginn: darf erst nach Antragstellung erfolgen.

  • Kulturelle Voraussetzung: Der Film muss eine deutsche kulturelle Prägung gemäß FFG aufweisen


FÖRDERBARE MASSNAHMEN

• Herstellung von Dokumentarfilmen

• Gefördert werden Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung und -entwicklung sowie sonstige produktionsvorbereitende Maßnahmen für die Entwicklung programmfüllender Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme. Eingeschlossen sind Animations- und Experimentalfilme sowie hybride Formen.

Die Fördersumme beträgt in der Regel bis zu 100.000 Euro. Bei besonders aufwändigen Animationsfilmproduktionen sind in begründeten Ausnahmefällen bis zu 150.000 Euro möglich.


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Hersteller*innen müssen vor Antragstellung mindestens einen programmfüllenden Spiel-, Dokumentar- oder Kinderfilm oder ein anerkennungsfähiges Serienformat hergestellt und ausgewertet haben. Die Auswertung kann im Kino, Fernsehen, Streaming oder auf einem Festival erfolgt sein. Hersteller*innen müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben und über die Rechte am Stoff verfügen.


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Die vollständigen Antragsunterlagen werden über das FFA-Serviceportal eingereicht. Sämtliche Unterlagen müssen auf Deutsch vorliegen und grundsätzlich als PDF hochgeladen werden.

AUSWAHL & ENTSCHEIDUNG

  • Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury der FFA


KONTAKT

Elisabeth Bartels

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 150

Sonja Halbherr

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 429

Romy Roolf

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 159

Nadja Smith

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 141

Kinderfilm:

Selay Esperling – Förderreferentin

📞 +49 30 27577 – 420

📧 produktion@ffa.de

🌐 www.ffa.de/produktion.html

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