Projektentwicklungsförderung (Spiel- und Dokumentarfilm)

KategorieFilmförderung15sepGanztägigProjektentwicklungsförderung (Spiel- und Dokumentarfilm)Förderebene: Bundesweit | Summe: max. 1 Mio € | Antragsdeadline: 15.09.2025 AnbieterFilmförderungsanstalt FFABereichDrehbuch,Produktion,RegieArt der ProduktionDokumentarfilm,SpielfilmRegionBundesweit

Infos

💰 Fördersumme: bis zu 1 Mio. € für Spielfilme / bis zu 500.000 € für Dokumentarfilme

🗓️ Antragsfrist: 15. September 2025

👥 Antragsberechtigt: Hersteller*innen von programmfüllenden Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilmen


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Produktionsförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt die Herstellung von programmfüllenden Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilmen mit hoher künstlerischer, kultureller oder wirtschaftlicher Relevanz.

Ziel der Förderung ist die Stärkung der deutschen Kinoproduktion und die Entwicklung einer vielfältigen, nachhaltigen und publikumswirksamen Filmkultur.

Die Förderung erfolgt als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen, das nur bei wirtschaftlichem Erfolg anteilig zurückgeführt werden muss.


IM DETAIL

  • Förderhöhe:

    • Spielfilm: bis zu 1.000.000 €

    • Dokumentarfilm: bis zu 500.000 €

  • Gesamtherstellungskosten: bis zu 6 Mio. €

  • Förderquote: in der Regel bis zu 50 % der Herstellungskosten (in Ausnahmefällen bis zu 80 %)

  • Förderart: zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen

  • Nicht förderfähig: Studentenfilme und Projekte ohne Kinoauswertung

  • Produktionsbeginn: darf erst nach Antragstellung erfolgen

  • Kulturelle Voraussetzung: Der Film muss eine deutsche kulturelle Prägung gemäß FFG aufweisen

  • Zielgruppen: Kinoauswertung in Deutschland ist verpflichtend


FÖRDERBARE MASSNAHMEN

• Herstellung von programmfüllenden Spielfilmen, Dokumentarfilmen und Kinderfilmen

Postproduktion und Fertigstellung (Schnitt, Ton, VFX, Farbkorrektur, Mastering)

Barrierefreie Fassungen (Audiodeskription, Untertitel)

Green Producing-Maßnahmen gemäß ökologischen Standards der FFA

Marketing- und Auswertungsvorbereitung (bei Kinoauswertung verpflichtend)


FÖRDERBEDINGUNGEN

  • Antragstellerinnen müssen als **Herstellerinnen im Sinne des FFG** anerkannt sein

  • Mindestens 50 % der Finanzierung müssen bei Antragstellung nachgewiesen sein

  • Drehbuch und Finanzierung müssen der Jury in finaler Form vorliegen

  • Ökologische Standards: Einhaltung der Nachhaltigkeitsrichtlinien ist verpflichtend

  • Eigenleistungen (z. B. Produzent*innenhonorare, technische Leistungen) sind offenzulegen

  • Mehrfachbeteiligungen von Personen oder Firmen müssen transparent gemacht werden

  • Eine wirtschaftliche und künstlerische Auswertung im Kino ist zwingend vorgesehen

  • Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung in Raten gemäß Produktionsfortschritt

  • Tilgung: nur bei Verwertungserlösen, max. 50 % des Produzent*innenanteils


EINZUREICHENDE DOKUMENTE

  • Anschreiben

  • Kurzinhalt (max. 1.000 Zeichen)

  • ggf. Angaben zur Literaturvorlage

  • Drehbuch in deutscher Sprache

  • Nachweis der Verfilmungsrechte

  • Angaben zu Autorinnen, Regie, Kamera, Hauptproduzentinnen (mit LOI, Filmografie, Firmenprofil)

  • ggf. Mithersteller*innen (mit LOI, Vertrag, Firmenprofil)

  • Angaben zu Darsteller*innen (mit LOI, Filmografie, Fotos)

  • Besetzungsliste

  • Drehzeitraum, Drehorte, Drehplan

  • Herstellungsprozessbeschreibung

  • Angaben zum Verleih (LOI oder Vertrag)

  • Angaben zur Zielgruppe, Besucher*innenprognose und Marketingkonzept

  • ggf. Weltvertrieb- oder Senderbeteiligung (LOI oder Vertrag)

  • Nachweis der Einhaltung ökologischer Standards

  • ggf. Produzentinnen-, Regie-, Autorinnenkommentare, Moodboards, Teaser, Trailer

  • Branchenübliche Kalkulation (nach FFA-Schema)

  • Angabe von Mehrfachbetätigungen und Eigenleistungen

  • Finanzierungsplan (mit Nachweisen)


AUSWAHL & ENTSCHEIDUNG

  • Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury der FFA

  • Kriterien: künstlerische Qualität, Originalität, Realisierbarkeit, Relevanz, Wirtschaftlichkeit

  • Förderzusage erfolgt schriftlich, Auszahlung nach Vertragsabschluss

  • Nach Fertigstellung: Einreichung eines Verwendungsnachweises und einer Archivkopie beim Bundesarchiv


KONTAKT

Elisabeth Bartels

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 150

Sonja Halbherr

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 429

Romy Roolf

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 159

Nadja Smith

Förderreferentin, Spielfilm & Dokumentarfilm

📞 +49 30 27577 – 141

Kinderfilm:

Selay Esperling – Förderreferentin

📞 +49 30 27577 – 420

📧 produktion@ffa.de

🌐 www.ffa.de/produktion.html

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