💰 Fördersumme: Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Maßnahme.
🗓️ Antragsfrist: laufend
👥 Antragsberechtigt: Produzent*innen
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die MFG Baden-Württemberg unterstützt Produzent*innen von bereits produktionsgeförderten fiktionalen und dokumentarischen Filmen bei der Finanzierung von Festivalkopien, Präsentationen, regionalen Premieren und anderen PR- und Promotionsmaßnahmen.
IM DETAIL
Ganzjährige Einreichungen sind möglich.
Industrie-, Werbe- oder Imagefilme sowie ähnliche Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen der MFG entsprechen.
Die Ausgaben sollen überwiegend in Baden-Württemberg anfallen.
Auf begründeten Antrag kann die MFG für fiktionale und dokumentarische Filme, die bereits eine Produktionsförderung erhalten haben, zusätzliche Förderungen für Festivalkopien, Präsentationen, regionale Premieren und andere ähnliche Maßnahmen anbieten.
FÖRDERBARE MAßNAHMEN
• Inhaltsangabe des Films
• Kostenkalkulation der beantragten Maßnahme – Darstellung des Baden-Württemberg-Effekts
• Finanzierungsplan – Nachweise zur kalkulierten Maßnahme
• Auswertungskonzept – optional: Verleih-/Vertriebsvertrag und Festivaleinladung(en)
• Nachweis der Nutzungsrechte – Bestätigung der Antragsteller*in
• Begründung der Maßnahme in Bezug auf die kulturellen und wirtschaftlichen Förderziele
• Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung / Bescheinigung des Steuerberaters
• Angaben zur Unternehmensgröße (Anzahl Beschäftigte, Standort, Umsätze der letzten zwei Jahre)
• Erklärung zur beantragten Maßnahme
• Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit
KONTAKT
Katrina Schad
Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung, Unit Filmförderung
📧 schad@mfg.de 📞 0711 907 15-419