Infos
INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen fördert mit einem Stipendium eine freiberuflich tätige Künstler*in, die ein künstlerisches Projekt mit einem konkreten Arbeitsvorhaben plant.
Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, die den 1. Wohnsitz im Freistatt Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen Bezug zu Thüringen hat.
Antragsfrist ist 01.07.-01.10.2025
Im Detail
Künstlergruppen und Institutionen können nicht einreichen. Gefördert werden Medien-Künstler*innen, Hörspielautor*innen, Filmschaffende, die in den Bereichen Animations-, Dokumentar-, Kinder- und Jugend- sowie Kurz- und Spielfilm arbeiten. Innerhalb des Stipendiums soll ein neues Format oder eine neue Idee erarbeitet werden.
Innerhalb von 1-12 Monaten werden monatlich 1000Euro gewährt.
Einzureichende Dokumente:
- Beschreibung des Vorhabens, max. 2 Normseiten,
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium bzw. zur Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (Ausstellungen, Publikationen, Sammlungen, Gastspiele, Festivalteilnahmen, als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten,
- Portfolio (Werkauswahl) mit Referenzen, z. B. Zeitungsartikel, Kritiken, als PDF, max. 10 DIN-A-4-Seiten im Querformat,
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen(z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung),
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden).
Anträge sind in digitaler Form über das Online Portal einzureichen
https://foerderantrag.kulturstiftung-thueringen.de/de/
Kontaktperson
Yvonne Lichtenberg, Sachbearbeiterin, Tel: 0049 (0)3621 42969-12
Berit Wecker, Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement, Tel: 0049 (0)3621 42969-13, berit.wecker@kulturstiftung-thueringen.de