Stipendium

KategorieStipendium01oktGanztägigStipendiumFörderebene: Regional | Summe: max. 12.000 € | Antragsfrist ist 01.07.-01.10.2025 AnbieterKulturstiftung des Freistaats ThüringenBereichDiverseArt der ProduktionAnimationsfilm,Dokumentarfilm,Experimentalfilm,Kurz- / Mittellangerfilm,SpielfilmRegionThüringen

Infos

💰 Fördersumme: monatlich 1.000 € für eine Dauer von 1–12 Monaten

🗓️ Antragsfrist: 01. Juli – 01. Oktober 2025

👥 Antragsberechtigt: Freiberuflich tätige Einzelkünstler*innen mit erstem Wohnsitz in Thüringen oder mit einem klaren Thüringen-Bezug ihres Vorhabens


INFORMATIONEN ZUR FÖRDERUNG

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt Arbeitsstipendien an freischaffende Künstlerinnen, die ein konkretes künstlerisches Projekt oder Arbeitsvorhaben planen.

Ziel ist es, Künstlerinnen in ihrer künstlerischen Weiterentwicklung zu unterstützen und die Vielfalt der Thüringer Kulturlandschaft zu fördern.

Die Stipendien werden für die Dauer von 1 bis 12 Monaten vergeben und dienen der Erarbeitung neuer Formate, Projekte oder Ideen.


IM DETAIL

  • Künstlergruppen und Institutionen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

  • Das Stipendium richtet sich an Einzelkünstler*innen aus den Bereichen:

    • Film und Medienkunst

    • Hörspiel, Animation, Dokumentarfilm

    • Kinder- und Jugendfilm, Kurzfilm, Spielfilm

  • Innerhalb des Stipendiums soll ein neues Werk oder Konzept entstehen – z. B. Drehbuch, Filmidee oder audiovisuelle Arbeit.

  • Das Stipendium wird monatlich mit 1.000 € ausgezahlt.

  • Der Förderzeitraum kann flexibel zwischen 1 und 12 Monaten gewählt werden.

  • Das Projekt muss einen inhaltlichen oder biografischen Bezug zu Thüringen aufweisen.

  • Die Vergabe erfolgt nach künstlerischer Qualität, Originalität und Realisierbarkeit.


FÖRDERBARE MAßNAHMEN

• Entwicklung neuer künstlerischer Formate, Filmideen oder Medienprojekte

• Konzeptionelle und inhaltliche Projektentwicklung

• Recherche- und Vorbereitungsarbeiten für Film-, Audio- oder Medienkunstprojekte

• Arbeitsaufenthalte zur Realisierung künstlerischer Vorhaben in Thüringen


EINZUREICHENDE DOKUMENTE (digital über das Online-Portal)

📄 Projektbezogene Unterlagen:

  • Beschreibung des Arbeitsvorhabens (max. 2 Normseiten, PDF)

📚 Künstlerische Nachweise:

  • Tabellarischer Lebenslauf (Studium, Ausbildung, künstlerischer Werdegang, max. 3 Seiten, PDF)

  • Portfolio / Werkauswahl mit Referenzen, Kritiken, Presseartikeln (max. 10 Seiten, Querformat, PDF)

  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Meldebescheinigung, Personalausweis)

  • Nachweis über künstlerische Qualifikation (z. B. Abschlusszeugnisse, Verbandsmitgliedschaften)

📤 Antragstellung:


WICHTIGE HINWEISE

  • Nur vollständige, fristgerechte Anträge werden berücksichtigt.

  • Eine Bewerbung ist nur einmal pro Jahr möglich.

  • Die Auszahlung erfolgt monatlich, beginnend nach Bewilligung.

  • Nach Abschluss des Förderzeitraums ist ein Sachbericht einzureichen.


KONTAKT

Yvonne Lichtenberg – Sachbearbeiterin

📞 +49 (0)3621 42969-12

Berit Wecker – Sachbearbeiterin Fördermittelmanagement

📞 +49 (0)3621 42969-13

📧 berit.wecker@kulturstiftung-thueringen.de

🌐 kulturstiftung-thueringen.de/stipendien

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